Drucksache - VIII-0148  

 
 
Betreff: Querungshilfe in der Rudelsburgstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
04.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2017 
Fortsetzung der 9. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 6. BVV
Antrag CDU und FDP, 6 BVV am 5.4.17 2. Ausfertigung
Beschlussempfehlung VerkOrd, 7.BVV am 17.5.17
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17
VzK§13 BezVG BA, SB Fortsetzung 9. BVV am 27.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0148/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Querungshilfe in der Rudelsburgstraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0148

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie in der Rudelsburgstraße in Blankenburg auf der Höhe Rhönstraße die Querungssicherheit insbesondere für Kinder verbessert werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Rudelsburgstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Unfälle und Beschwerden von Anwohnern sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Zu Fuß gehende Verkehrsteilnehmer die aus der nördlichen Richtung kommen, können die Fahrbahn in Höhe der Nr. 12 - 13 queren und sind nicht gezwungen dieses im breiteren Kreuzungsbereich zu tun. Von der Brücke bis zu den Glascontainern (ggü. Nr. 13) gibt es auch Bahnseitig ein Stück Gehweg. Eine Verlängerung dieses Gehweges wird von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes als nicht erforderlich angesehen. Außerdem dient der unbefestigte Seitenstreifen am Bahndamm der Straßenentwässerung, was die Anlage eines Gehweges problematisch macht.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat sich die untere Straßenverkehrsbehörde entschlossen in der Rudelburgstraße jeweils an beiden Fahrbahnrändern vor dem Kreuzungsbereich  die Verkehrszeichenkombination Z 101 (Achtung!) in Verbinddung mit dem Zusatzzeichen 2304 (Schulweg kreuzt) anzuordnen. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 31.07.2017 gefertigt und die Aufstellung der Verkehrszeichen wird in den kommenden Wochen ausgeführt.

Wir bitten die Drucksache nunmehr als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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