Drucksache - VIII-0106  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit für das Amtshaus Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 5 BVV am 01.03.2017
Antrag Bü90/Grüne, Linksfraktion, SPD 5.BVV - 2.Ausfertigung
§13 VzK BA Schlussbericht, 7.BVV am 17.5.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0106

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Barrierefreiheit für das Amtshaus Buchholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0106

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen im Amtshaus Buchholz Barrierefreiheit hergestellt und wie der Umbau zur Barrierefreiheit realisiert werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Gebäude Berliner Straße 24 (Amtshaus Buchholz) ist in der Berliner Denkmalliste sowohl als einzelnes Baudenkmal als auch als Teil eines Ensembles erfasst:

09050472 Berliner Straße 24 (Buchholz), Amtshaus, 1879 von A. Höcke (D)

09050471 Berliner Straße 24-27, 28A (Buchholz), Amtshaus, Wohnhaus,
Mietshäuser Schönhauser Straße 126

Dementsprechend sind Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in jedem Fall mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) abzustimmen.

Zugang

Die Herstellung eines barrierefreien Zugangs von der Berliner Straße aus in das Erdgeschoss per Rampe ist nicht möglich. Der Eingang liegt ca. 1,45 m über dem Straßenniveau, so dass eine Rampe mit einer Länge von mindestens 30 m inklusive mehrerer Zwischenpodeste notwendig wäre. Allerdings lässt sich nach erster Einschätzung alternativ ein barrierefreier Zugang mittels eines Hublifts realisieren. Detailabstimmungen zur Gestaltung müssten mit der Unteren Denkmalbehörde (UD) erfolgen, damit die Gebäudeansichtglichst gering beeinträchtigt wird.

Ein Zugang von der Schönhauser Straße aus ist eine mögliche Alternative, insofern eine Anbindung an einen Aufzug erfolgen kann. Allerdings ist gemäß Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) eine Anlage dann barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Der Zugang über die rückwärtige Seite des Gebäudes stellt daher keinesfalls die anzustrebende Lösung dar. Dieser Zugang ist umständlich zu erreichen (Weg vom Haupteingang zur Rückseite des Gebäudes ca. 250 m). Der Weg von der Schönhauser Straße zur Gebäuderückseite müsste befestigt werden, damit sie für eine Befahrung durch Rollstuhl / Rollator etc. geeignet ist.

Innere Erschließung

Einige Türbreiten entsprechen nicht dem erforderlichen Mindestmaß von 0,90 m, so dass diese baulich anzupassen wären.

Die barrierefreie Anbindung von Untergeschoss und 1. OG ist nach Information durch das Nachbarschaftszentrum ebenfalls notwendig, da sich auch dort genutzte Gemeinschafts- bzw. Proberäume oder Werkstätten befinden. Dazu ist in jedem Fall der Einbau eines Aufzuges erforderlich. Durch diesen entfallen Flächenanteile für den Aufzug selbst und notwendige Verkehrsflächen. Möglich wäre die Einordnung eines Aufzugs innerhalb des Gebäudes seitlich neben dem Treppenhaus, wodurch ein dort vorhandenes WC (EG) und eine Küche (1. OG) entfallen. Alternativ besteht  eventuell die Möglichkeit der Errichtung eines Aufzuges an der Gebäudeaußenseite (z. B. aus Glas). Da momentan keine Kenntnis zu den Details der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes (z. B. Erhalt der inneren Struktur, Ausgestaltungselemente) besteht, sind diesbezügliche Abstimmungen mit der UD unerlässlich.

Sanitärräume

Es muss mindestens eine allgemein zugängliche barrierefreie Toilette vorhanden sein. Entweder sind die vorhandenen geschlechtsspezifisch getrennten Bereiche barrierefrei anzupassen, oder es ist eine separate geschlechtsneutrale barrierefreie Sanitäranlage auszuführen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Da momentan aufgrund von Denkmalschutzbelangen nicht abschließend eingeschätzt werden kann, welche baulichen Veränderungen in welcher Weise zulässig sind, kann nur eine grobe Bewertung erfolgen.

Bei einer Beschränkung der Maßnahmen auf den Zugang in das Erdgeschoss und die barrierefreie Umgestaltung eines Sanitärraumes im EG betragen die Kosten ca. 40 T€.

Die weitestgehend vollständige Herstellung von Barrierefreiheit des Gebäudes ist mit hohem baulichen Aufwand (z. B. Decken- und Wanddurchbrüche, Anpassung Brandschutz, Fundamentunterfangung) verbunden und verursacht entsprechende Investitions- und Unterhaltungskosten. Genauer könnten diese erst im Rahmen einer Vorplanung verifiziert werden.

Infrage kommen sowohl ein Aufzug mit Hydraulik- als auch einer mit Seilsystem, wobei ersterer Variante aufgrund geringerer Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Vorzug zu geben wäre. Trotzdem dürften auch hier aufgrund der erforderlichen baulichen Anpassungen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben die Investitionskosten mehr als 100 T€ betragen.

hrlich sind für Betriebs- und Wartungskosten plus Prüfgebühren ca. 2.000  zu veranschlagen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Barrierefreiheit ist für immer mehr Menschen lebensnotwendig, bietet aber grundsätzlich für alle eine Komfortverbesserung. Eine barrierefreie Erschließung und Nutzung des Gebäudes kann in jedem Fall als förderlich für Kinder und Familien eingeschätzt werden.

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

X

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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