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Drucksache - VIII-0056
Die nach § 9 Abs. 1, §§ 20 BezVG i.V.m. § 6 GO BVV Pankow zu wählenden Bürgerdeputierten stellen sich vor der Wahl in einer kurzen Rede im jeweiligen Fachausschuss vor. Dem Wahlantrag soll eine kurze Begründung der Motivation der Bewerber*innen und der Umstände, aus denen sich ihre/seine Sachkunde ergibt, beigefügt werden. Nach § 20 BezVG sind die Bürgerdeputierten „sachkundige Bürger*innen“, die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Daraus geht hervor, dass „Sachkunde“ erforderlich ist, um als Bürgerdeputierte*r an den Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung mitwirken zu dürfen. Ohne eine Vorstellung und wenigstens kurze Begründung der Motivation und Qualifikation haben weder die Bezirksverordnetenversammlung noch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich von der Sachkunde der zu wählenden Bürgerdeputierten zu überzeugen. Bisher sah das Verfahren für die Wahl der Bürgerdeputierten eine persönliche Vorstellung nicht vor. Auch die Begründung der Wahlanträge beschränkte sich in der Regel auf die Nennung des Namens und des Fachausschusses in die der Bürgerdeputierten gewählt werden sollte. Der vorliegende Antrag will dieses Verfahren ändern. Damit wird er der Bedeutung und der wichtigen Rolle der Bürgerdeputierten im Rahmen der Willensbildung der Bezirksverordnetenversammlung gerecht. Zudem dient das Verfahren der Transparenz. |
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