Drucksache - VIII-0039  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung im Areal Parkstraße/ Elfenallee/ Eddastraße/ Chamissostraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
01.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 2 BVV am 16.11.2016
Beschlussempfehlung Ausschuss VerkÖO, 3 BVV am 14.12.2016
VzK §13 BA Schlussbericht, 6.BVV am 5.4.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

14.03.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0039

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrsberuhigung im Areal Parkstraße/Elfenallee/Eddastraße/Chamissostraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0039

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Parkstraße, die Eddastraße, die Elfenallee und die Chamissostraße in Französisch Buchholz die Anordnung verkehrsberuhigender Maßnahmen zu prüfen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Überprüfung der o. g. Straßen auf ihren baulichen Zustand hat ergeben, dass die Anordnung bzw. Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen nicht gerechtfertigt ist. Sämtliche Straßen sind mit einer althergebrachten ortsüblichen Pflasterdecke versehen, deren Oberflächen keine gravierenden Mängel aufweisen, von denen eine Verkehrsgefährdung ausgehen könnte. Lediglich an den Fahrbahnrändern sind vereinzelt leichte Versackungen vorzufinden, welche aber im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht kurzfristig beseitigt werden. Ohnehin befinden sich die genannten Straßen alle in einer Tempo 30-Zone, bei denen aufgrund der bestehenden Rechts vor Links Regelung und der Möglichkeit des beidseitigen Parkens am Fahrbahnrand bereits eine gewisse Verkehrsberuhigung existiert bzw. das Fahren mit hoher Geschwindigkeit erheblich erschwert. Eine intensiv starke Nutzung dieser Straßen durch Schwerlastverkehr wurde in der Vergangenheit ebenfalls nicht festgestellt. Unabhängig hiervon ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen Straßen um öffentlich gewidmetes Straßenland handelt, deren Benutzung jedem Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt zur Verfügung steht. Eine Tonnagebeschränkung hätte lediglich den Effekt, dass der Schwerlastverkehr in benachbarte Straßen gedrängt werden würde, deren bauliche Substanz noch weit weniger geeignet ist, solche Verkehre aufzunehmen.

Soweit es die Instandsetzung der dortigen Gehwege betrifft, wird versucht, auch in diesem Jahr, wie bereits im letzten Jahr im Bereich Parkstraße Ecke Elfenallee geschehen, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, die partielle Sanierung maroder Gehwegbereiche weiter voranzutreiben.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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