Drucksache - VII-1190  

 
 
Betreff: Freihaltung einer Straßenbahntrasse Michelangelostraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.07.2016 
Fortsetzung der 41. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 41. BVV
Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen 41. BVV
VzK §13 BA Schlussbericht, 2.BVV am 16.11.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

20.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VII-1190

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Freihaltung einer Straßenbahntrasse Michelangelostraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der Fortsetzung der 41. Sitzung am 13.07.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1190

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Umbau der Michelangelostraße im Rahmen der Nachverdichtung des dort gelegenen Wohngebietes eine Straßenbahntrasse in Mittellage freizuhalten und in den Straßenum- bzw. Neubauplanungen verbindlich vorzusehen. Die Michelangelostraße ist dabei zugunsten der Straßenbahn von vier auf zwei Fahrspuren zu reduzieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Anliegen wurde mit der Bitte um eine fachliche Zuarbeit zur Querschnittsgestaltungsüberlegung in Bezug auf eine Straßenbahnführung an das Planungsbüro LK Argus gereicht. Grundlegend ist festzustellen, dass, wie bereits bei der Präsentation im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung am 12.04.2016 erörtert, die Gestaltung des Querschnittes der Michelangelostraße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße mit mehr als 30.000 durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke im Jahr 2025 folgende Bestandteile aufweisen muss:

  •                  zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung mit einer Mindestbreite von 6,5 m
  •                  ein Radfahrstreifen je Richtung von 1,85 m zzgl. 0,5 m Sicherheitsraum
  •                  beidseitige Gehwege mit einer Mindestbreite von 2,5 m zzgl. 0,5 bis 1,0 m für Vorhausbereiche
  •                  ein Mittelstreifen mit ausreichender Breite, damit sich abbiegende Fahrzeuge an  Knotenpunkten oder Wendestellen aufstellen können, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern (Mindestbreite 5,0 m)

 

Insgesamt ergibt sich bei großgiger Dimensionierung des Straßenraumes (Berücksichtigung einer Begrünung auf dem Mittelstreifen und im Seitenraum sowie fahrbahnbegleitende Radwege) eine Straßenraumbreite von 37,0 m.

Lt. Auskunft des Planungsbüros spielte in den vorangegangenen Überlegungen die Integration der Straßenbahn keine Rolle. Dieses ist jedoch unter Wahrung der maximalen Straßenbreite von 37,0 m unter Veränderung der Straßenraumgestaltung jederzeit möglich.

Das Planungsbüro zeigt im Schreiben vom 18.08.2016 mehrere Möglichkeiten auf:

  •                  Straßenbahntrasse in Mittellage durch Verbreiterung des Mittelstreifens auf das für die Straßenbahn erforderliche Maß von mindestens 6,5 m zu Lasten der Parkstreifen/eines Parkstreifens oder der Breiten der Seitenräume um jeweils 0,75 m
  •                  Straßenbahntrasse (richtungsweise) neben der Richtungsfahrbahn mit einer Breite von mindestens 3,25 m bei Erhalt des Mittelstreifens zu Lasten der (beiden) Parkstreifen bei gleichzeitiger Reduzierung der Breiten der (beiden) Radverkehrsanlagen auf das Regelmaß von 1,85 m ohne angrenzendes Parken und Reduzierung der Breiten der Seitenräume um jeweils 0,6 m.
  •                  Straßenbahntrasse im Mischverkehr auf der jeweils linken Fahrbahn ohne Veränderung der Straßenraumaufteilung.“

 

Die Querschnittsvariante „Mischverkehr“ wird in Anlehnung einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) von 2009 in Betracht gezogen. Hier werden die Einsatzkriterien für straßenbündige Straßenbahnkörper zu Verkehrsqualitätsstufenkonzepten für Hauptverkehrsstraßen mit straßenbündigen Stadt-/Straßenbahn-körpern beschrieben.

Die Querschnittsgestaltung und -aufteilung erfolgte im Ergebnis einer am 27.01.2016 durchgeführten Abstimmung der zuständigen Fachämter. Es ist davon auszugehen, dass die Straßenplanung aufgrund ihres Querschnittes geeignet ist, gegebenenfalls eine Straßenbahn mit aufzunehmen. Nachweise der Funktionalität und Leistungsfähigkeit der o. g. Lösungen sind dann, zum gegebenen Zeitpunkt, im Rahmen eines entsprechenden konkreten Planungsvorhabens zur Straßenbahn zu führen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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