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Drucksache - VII-1104
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine einheitliche Regelung für den Wechsel von Kindern aus Willkommensklassen in eine Regelkasse festgelegt wird, die zur Voraussetzung haben soll, dass die Kinder mindestens das Erreichen der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen haben. Zur Feststellung des Sprachniveaus soll ein geeignetes Verfahren entwickelt werden.
Es besuchen z.T. Kinder eine Regelklasse, die dem Unterricht und dem Miteinander der Mitschüler/-innen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht folgen können, da sie nicht über das dafür erforderliche Sprachniveau verfügen. Im Interesse der betroffenen Kinder selbst, der Lernfortschritte, des Zugehörigkeitsgefühls und der Schulgemeinschaft sollte das Erreichen der Sprachniveaustufe B1 als Voraussetzung für eine Beschulung in einer Regelklasse verbindlich festgelegt werden. Ob die Kinder über dieses Sprachvermögen tatsächlich verfügen, muss in einem geeigneten Verfahren dokumentiert sein. Aufgrund des großen Andrangs besteht latent die Gefahr, dass Kinder zu früh in die Regelklasse wechseln sollen, um Platz in den Willkommensklassen zu schaffen. Alleiniges Kriterium darf aber nur die Sprachkompetenz sein und nicht eine feste Verweildauer vorgegeben oder der Wechsel gar von Platzkapazitäten abhängig gemacht werden.
Stufe BI: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
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