Drucksache - VII-1087  

 
 
Betreff: Keine rücksichtslose Verdichtung zu Lasten einer Kita
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
11.02.2016 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 37. BVV am 27.01.2016
Beschlussempfehlung StadtGrün 36. BVV am 02.03.16
VzK §13 BezVG SB Bezirksamt, 8 BVV am 28.06.2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

6.6..2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1087

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Keine rücksichtslose Verdichtung zu Lasten einer Kita

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1087

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bescheidung eines Baubegehrens für eine massive Verdichtung auf dem Grundstück Dunckerstraße 2a (10437 Berlin) kritisch zu prüfen und zu klären - gegebenenfalls mit einem Gutachten -, ob die beantragte Bebauung rücksichtlos gegen die nachbarlichen Nutzungsbelange ist und aus diesem Grunde zu versagen wäre. Zudem soll in diesem Gutachten geprüft werden, ob die Freiflächen im Innenbereich dieses Häuserblocks planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden können, insbesondere um den Betrieb der Kindertagesstätte Göhrener Straße 11 durch möglichst gute Bedingungen zu sichern.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

r das Grundstück Dunckerstraße 2 A wurde mit Posteingang 22.12.2015 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Gartenhauses mit 5 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit beantragt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden durch den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht die Fachbereiche Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde und Stadterneuerung beteiligt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde durch die zu beteiligenden oben genannten Fachbereiche festgestellt, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, mithin war die Baugenehmigung zu erteilen.

Die Erstellung eines Gutachtens konnte in diesem Fall nicht befürwortet werden, da keine ausreichenden rechtlichen Gründe vorlagen und zudem ein Einsatz der begrenzten Mittel hier nicht angemessen war.

Die Baugenehmigung wurde am 01.04.2016 erteilt. Der Baubeginn wurde im April 2016, die Rohbaufertigstellung im Oktober 2016 angezeigt.

Das bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben sieht eine Nutzung des Spielplatzes auf dem Grundstück Dunckerstraße 2 A für die Bewohner, respektive die Kinder der Gebäude des Grundstücks Dunckerstraße 2 A, vor, nicht für die Kinder der Kindertagesstätte Göhrener Straße 11.

Zwischen dem Kitabetreiber, der Kirchengemeinde und den Denkmalbehörden wurde eine bauliche Ersatzfläche auf dem Dach des Gemeindehauses gefunden, der auch die Kitaaufsicht der zuständigen Senatsverwaltung zugestimmt hat. Die hierfür erforderliche Baugenehmigung wurde bislang allerdings noch nicht beantragt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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