Drucksache - VII-0965  

 
 
Betreff: Projekt "Pankower Tor" voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und GrünanlagenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag StadtGrü 32. BVV am 10.06.15
VzK§13 BA, ZB 35. BVV am 11.11.15
Berichtspflicht BA Januar 2016
VzK§13 BA, ZB 40. BVV am 01.06.16
VzK § 13 ZB Bezirksamt, 6. BVV am 5.4.17
VzK§13BezVG BA, ZB 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 10.4.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-0965

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Projekt „Pankower Tor“ voranbringen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 32. Tagung am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0965

Die BVV Pankow bestätigt den Beschluss VII-0617 vom 29. Januar 2014.

Die BVV vertritt weiterhin die Auffassung, dass das Vorhaben „Pankower Tor“ im Allgemeinen und die Errichtung eines Einkaufszentrums mit 30.000 qm Verkaufsfläche im Speziellen mit dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vereinbar sind und keine Rechte von Kommunen im Land Brandenburg beschnitten werden.

Zur Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des FNP Berlin als formeller Planungsgrundlage unabhängig von den Nutzungen und der konkreten städtebaulichen Umsetzung in einem Planänderungsverfahren erforderlich. Ebenso sind informelle Planwerke des Landes durch Beschlüsse des Senats von Berlin oder des Abgeordnetenhauses von Berlin zu ändern.

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. sicherzustellen, dass sich die im Beschluss VII-0617 enthaltenen Positionen und Rahmenbedingungen ohne Einschränkungen in allen bezirklichen Planwerken und dafür notwendigen Planungsschritten wiederfinden.

2. die Arbeiten an der verbindlichen Bauleitplanung zur Realisierung des Projektes „Pankower Tor“ unbeirrt fortzusetzen, um den Einstieg in ein paralleles Änderungsverfahren des FNP zu ermöglichen.

3. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Senat von Berlin insgesamt sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin für die erforderlichen Änderungen bzw. Anpassungen von formellen Planwerken (FNP Berlin) und informellen Planwerken (z. B. StEP Zentren) für das Gelände des Rangier- und Güterbahnhof in diesem Sinne einzusetzen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Bericht über den gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o. g. Drucksache erfolgt im Rahmen der Beantwortung der Drucksache Nr.: VII-1109.

Darüber hinaus setzt sich das Bezirksamt, so wie bisher auch, gegenüber dem Senat für das Vorankommen des Vorhabens, inklusive der erforderlichen Änderungen und Anpassungen der erforderlichen Planwerke, ein.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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