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Drucksache - VII-0956
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.11.15 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:
JA 2 / NEIN 12 / ENTHALTUNGEN 0
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören. Eine Unterstützung der Finanzierung der möglichen Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist im Falle eines positiven Prüfergebnisses in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben.
Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache VII-0956 am 05. November 2015 abschließend beraten. Die landesweite Einführung von Dokumentenprüfgeräten (Vgl. hierzu Drs. 17/17110 Abgeordnetenhaus Berlin) wird derzeit vom Senat geprüft. Die Notwendigkeit, eine parallele Initiative auf Bezirksebene anzustoßen, sehen die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich nicht. Daher empfiehlt der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung mit 2 Ja-, 12 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.
Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Erkennung gefälschter Personaldokumente elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft und in den Bürgerämtern zum Einsatz gebracht werden können. Zur Prüfung sollte auch eine Kosten-Nutzen-Analyse gehören. Eine Unterstützung der Finanzierung der möglichen Anschaffung und der laufenden Softwarekosten durch den Senat von Berlin ist im Falle eines positiven Prüfergebnisses in geeigneter Weise anzuregen und anzustreben.
Begründung Ursprungsantrag:
Durch den Einsatz von elektronischen Dokumentenprüfgeräten kann die Echtheit von nationalen und internationalen Personaldokumenten schnell und sicher durch die Mitarbeiter im Bezirksamt erkannt werden. Mit dem Einsatz dieser Geräte können Leistungsbetrug, Kontoeröffnungsbetrug und andere Straftaten erschwert bzw. verhindert werden.
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