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Drucksache - VII-0858
Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 09.12.2014 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung:
JA 3 / NEIN 8 / ENTHALTUNGEN 3
Die BVV stellt fest, dass das Planfeststellungsverfahren zum „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ in den ausgelegten Varianten nicht mehr das ursprüngliche Planungsziel verfolgt, das Neubaugebiet Karow-Nord an die Bundesstraße B 2 anzuschließen. Die BVV lehnt ein Straßenneubauvorhaben ab, was eine hochleistungsfähige Verbindungsspange zwischen der Bundesautobahn A 114 und der Bundesstraße B 2 zum Ziel hat.
Deshalb wird das Bezirksamt ersucht:
Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung: Zu Beginn der Ausschußberatungen legten die Einreicher eine 2. Ausfertigung der Drucksache vor, die den Ursprungsantrag vollständig ersetzt. Auf dieser Grundlage entspann sich eine ausführliche, zum Teil kontrovers geführte Debatte. Letzlich konnten die Argumente der Einreicher, die im Wesentlichen bereits in der BVV-Tagung vom 26.11.14 vorgetragen worden waren, die Ausschußmehrheit nicht überzeugen. Diese verwies dagegen auf den seit nunmehr mehr als 15 Jahre andauernden Diskussionsprozeß über das Straßenbauvorhaben und die dabei erfolgte politische Willensbildung gerade der BVV, die sie mehrheitlich mit mehreren Anträgen getroffen hat.
Der Auschuß empfiehlt daher der BVV mit 3 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.
Text Ursprungsantrag BV Cornelius Bechtler (B´90/Grüne) für Bürgerinitiative Straße 69: Die BVV spricht sich dafür aus, dass die aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ beendet werden. Das Straßenneubauvorhaben wird abgelehnt. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Lage, Bedarf und Funktion der neuen Straße.
Das Bezirksamt wird ersucht, dies gegenüber der Senatsverwaltung mit Nachdruck zu vertreten und sich für die Beendigung des Planfeststellungsverfahrens einzusetzen.
Begründung Ursprungsantrag: Die vorgelegte Planung wird in der Gesamtheit (alle Linienvarianten, Klassifizierung, Knotenpunkte) abgelehnt, da insbesondere der Anschluss an die B2 über den Luchgraben schädliche Wirkungen für ganz Karow erzeugt. Karow braucht diesen Anschluss nicht.
Die innerörtliche Lage der neuen Straße steht im Widerspruch zur Funktion der Straße, die als Ost-West-Tangente überbezirkliche Verkehre bedient. Die Durchquerung der Ortsmitte von Karow und die damit einhergehende zusätzliche Belastung durch Transitverkehre ist unvertretbar.
Die Bebauung einer verhältnismäßig kleinen Fläche rechtfertigt keine Verbindungsstraße an die B2, so dass der Bedarf nicht erkennbar ist. Die Bebauung des Feldes kann auch ohne Anbindung an die B2 erfolgen. Das geplante neue Baugebiet sollte über ein rasterförmiges Erschließungsnetz mit gleichrangigen Straßen, so wie die Verkehrsstruktur in Karow vorgeprägt ist, erschlossen werden.
Die vorliegende Planung erscheint isoliert und losgelöst von zwingend notwendigen Alternativen, die über die bisherigen Betrachtungen vom Anfangspunkt Am Luchgraben und Zielpunkt mit der Kreuzung Alt-Karow /Bahnhofsstraße hinausgehen. |
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