Drucksache - VII-0858  

 
 
Betreff: Planungen zum Neubau der Verbindungsstraße zur B2 abbrechen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Cornelius Bechtler (B´90/Grüne) für die Bürgerinitiative Str. 69Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
09.12.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Cornelius Bechter für die Bürgerinitiative Straße 69
Beschlussempfehlung VerOrd 28. BVV am 14.01.15

Die BVV spricht sich dafür aus, dass die aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im

Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 09.12.2014 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung:

 

JA 3  /  NEIN 8  /  ENTHALTUNGEN 3

 

 

Die BVV stellt fest, dass das Planfeststellungsverfahren zum „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B 2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ in den ausgelegten Varianten nicht mehr das ursprüngliche Planungsziel verfolgt, das Neubaugebiet Karow-Nord an die Bundesstraße B 2 anzuschließen. Die BVV lehnt ein Straßenneubauvorhaben ab, was eine hochleistungsfähige Verbindungsspange zwischen der Bundesautobahn A 114 und der Bundesstraße B 2 zum Ziel hat.

 

Deshalb wird das Bezirksamt ersucht:

 

  1. Sich bei der Senatsverwaltung einzusetzen, das Planverfahren wegen massenhaft fristgerecht eingegangener Widersprüche zu öffnen für weitere Varianten ohne Zwangspunktsetzung  Am Luchgraben und Kreuzung Bahnhofstr.-Alt-Karow-Blankburger Chaussee. Die vorliegenden Varianten einschl. der zu beanstandenen Vorzugsvariante beginnen und enden stets in ein und denselben Anfangs- und Zielpunkten Am Luchgraben und der Bahnhofstraße in Alt Karow. Es fehlt an vergleichbaren Abwägungsvarianten.

 

  1. Bei der Planfeststellungsbehörde deutlich zu machen, dass
    • der Bezirk Pankow das ursprüngliche Planungsziel von 1992 aus dem               Städtebaulichen Vertrag des Neubaugebietes Karow-Nord verfolgt, welcher vorsah, das Neubaugebiet Karow-Nord an die Bundesstraße B 2 anzubinden,

 

  • unbeteiligte Ortsbereiche bei diesen Maßnahmen nicht berührt werden dürfen.

 

  • eine neue leistungsfähige Ost-West-Verbindung zwischen A 114 und B 2 über die Bahnhofstr. von Karow als Folge jedweder Planung nicht zugelassen wird.

 

  1. Sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass für weitere Varianten eine neue verkehrliche Untersuchung beauftragt wird, die in das gegenwärtige Planfeststellungsverfahrens einfließen und mit erörtert werden. Dabei sollen die Auswirkungen auf den Verkehr untersucht werden, die durch einen vorrangigen Anschluss des Neubaugebiets Karow-Nord an die Bundesstraße B 2 und auf das gesamte örtliche Verkehrsnetz entstehen. Der Prognose-Nullfall soll gemeinsam mit dem Ansatz einer gezielten Stärkung des Umweltverbundes)ÖPNV und Fahrradverkehr( untersucht werden, der insbesondere die Ost-West-Verbindungen im ÖPNV fordert.
Die vorgelegte Planung wird in der Gesamtheit (alle Linienvarianten, Klassifizierung, Knotenpunkte) abgelehnt, da insbesondere der Anschluss an die B2 über den Luchgraben schädliche Wirkungen für ganz Karow erzeugt

Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung:

Zu Beginn der Ausschußberatungen legten die Einreicher eine 2. Ausfertigung der Drucksache vor, die den Ursprungsantrag vollständig ersetzt.

Auf dieser Grundlage entspann sich eine ausführliche, zum Teil kontrovers geführte Debatte. Letzlich konnten die Argumente der Einreicher, die im Wesentlichen bereits in der BVV-Tagung vom 26.11.14 vorgetragen worden waren, die Ausschußmehrheit nicht überzeugen. Diese verwies dagegen auf den seit nunmehr mehr als 15 Jahre andauernden Diskussionsprozeß über das Straßenbauvorhaben und die dabei erfolgte politische Willensbildung gerade der BVV, die sie mehrheitlich mit mehreren Anträgen getroffen hat.

 

Der Auschuß empfiehlt daher der BVV mit 3 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.

 

Text Ursprungsantrag BV Cornelius Bechtler (B´90/Grüne) für Bürgerinitiative Straße 69:

Die BVV spricht sich dafür aus, dass die aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum „Neubau einer Verbindungsstraße vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße B2 bis zum Knotenpunkt Alt-Karow/Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“ beendet werden.

Das Straßenneubauvorhaben wird abgelehnt.  Es besteht kein Zusammenhang zwischen Lage, Bedarf und Funktion der neuen Straße.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dies gegenüber der Senatsverwaltung mit Nachdruck zu vertreten und sich für die Beendigung des Planfeststellungsverfahrens einzusetzen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

Die vorgelegte Planung wird in der Gesamtheit (alle Linienvarianten, Klassifizierung, Knotenpunkte) abgelehnt, da insbesondere der Anschluss an die B2 über den Luchgraben schädliche Wirkungen für ganz Karow erzeugt. Karow braucht diesen Anschluss nicht.

 

Die innerörtliche Lage der neuen Straße steht im Widerspruch zur Funktion der Straße, die als Ost-West-Tangente überbezirkliche Verkehre bedient. Die Durchquerung der Ortsmitte von Karow und die damit einhergehende zusätzliche Belastung durch Transitverkehre ist unvertretbar.

 

Die Bebauung  einer verhältnismäßig kleinen Fläche rechtfertigt keine Verbindungsstraße an die B2, so dass der Bedarf nicht erkennbar ist. Die Bebauung des Feldes kann auch ohne Anbindung an die B2 erfolgen. Das geplante neue Baugebiet sollte über ein rasterförmiges Erschließungsnetz mit gleichrangigen Straßen, so wie die Verkehrsstruktur in Karow vorgeprägt ist, erschlossen werden.

 

Die vorliegende Planung erscheint isoliert und losgelöst von zwingend notwendigen Alternativen, die über die bisherigen Betrachtungen vom Anfangspunkt  Am Luchgraben und Zielpunkt  mit  der Kreuzung  Alt-Karow /Bahnhofsstraße hinausgehen.

 
 

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