Drucksache - VII-0829  

 
 
Betreff: Finanzierung der Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag KJHA 26. BVV am 15.10.14
Dringlichkeitsantrag Anlage, KJHA 26. BVV am 15.10.14
VzK§13 SB, BA, 28. BVV am 14.01.2015
VzK§13 SB, BA, 28. BVV am 14.01.2015 Anlage

Die BVV bestätigt den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

Der LJHA hat in seiner Sitzung am 24

Bezirksamt Pankow von Berlin              .01.2015

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0829

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Finanzierung der Jugendarbeit

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0829

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV bestätigt den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.2014 (s. Anlage) und ersucht das Bezirksamt, im Rat der Bürgermeister für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens einzutreten. Damit soll erreicht werden, dass für eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren das weitere Absinken des gesamten Produktbudgets „78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ und „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ gestoppt wird. Darüber hinaus soll beachtet werden, dass in der Übergangszeit keine erheblichen Umverteilungen zwischen den Bezirken stattfinden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Bereits im Vorfeld des Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) vom 24.09.2014 setzte sich das Bezirksamt Pankow in allen zuständigen Gremien für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens ein. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes war an der Erarbeitung des dem LJHA-Beschluss zu Grunde liegenden „Berichts zur produktbezogenen Finanzierungssystematik der bezirklichen Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung“ an den Rat der Bürgermeister beteiligt. Die für Jugendarbeit zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berliner Bezirke haben den Tenor dieses Berichts mit einer Stellungnahme unterstützt.

 

Mit einstimmiger Stellungnahme vom 28.11.2014 aller anwesenden für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Bezirksstadträte haben die Bezirksstadträte gegenüber dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus deutlich gemacht, dass im Sinne des Berichts an den Rat der Bürgermeister die Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt Nummer 78401 – „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ und die politische Festsetzung einer Mindestfinanzierungsquote für kommunale Angebote unterstützt wird. Sie haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass in einer Übergangszeit Bezirke, die durch Veränderungen in der Budgetierung für Projekte der Jugendarbeit Verluste erleiden, einen finanziellen Ausgleich durch Erhöhung des Budgets für die Jugendarbeit erhalten Der Beschluss der Bezirksstadträte ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Bürgermeister hat den Bericht in seiner Sitzung am 04.12.2014 im Rahmen der Verabschiedung des Produktkatalogs 2015 zur Kenntnis genommen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Tabelle

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nur mit einer besseren und verlässlichen finanziellen Absicherung kann zukünftig eine solide Basis für die Jugendarbeit im Land Berlin geschaffen und garantiert

werden.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                                                                  Jugend und Facility Management

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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