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Drucksache - VII-0810
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0810
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Schulwegsicherung Elisabeth-Shaw-Grundschule
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0810
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob nach Fertigstellung der Schulstraße/ Ecke Grunowstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit Piktogramme auf dem Asphalt aufgebracht werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV geprüft.
Obwohl das Interesse der BVV an einem höheren Maß an Verkehrssicherheit in der Grunow- und Schulstraße nachvollziehbar ist, wird dem Ersuchen, zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn auftragen zu lassen, nicht entsprochen.
Bei Verkehrsbeobachtungen zu Schulbeginn konnten keine Verkehrsbehinderungen, insbesondere für die Schulkinder, festgestellt werden. Der Verkehrsablauf ist geordnet und die gefahrenen Geschwindigkeiten der motorisierten Verkehrsteilnehmer augenscheinlich angemessen. Die Grunow- und Schulstraße sind ordnungsgemäß als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Im Bereich des Schuleingangs sind an beiden Fahrbahnrändern Z 136 StVO (Achtung Kinder) aufgestellt, welche die Verkehrsteilnehmer nochmals auf eine erhöhte Sorgfalt im Straßenverkehr in diesem Bereich sensibilisieren. Des Weiteren sind in diesem Gebiet lediglich Ziel- und Quellverkehre festzustellen, Durchgangsverkehre finden nicht statt. Eine große Anzahl der Schülerinnen und Schüler kommen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Es konnte beobachtet werden, wie Erziehungsberechtigte ihre Fahrzeuge unmittelbar vor dem Schulgelände im zweiten Fahrstreifen abstellen, die Kinder bis in das Schulgebäude begleiteten und die Fahrzeuge über einen längeren Zeitpunkt den Verkehr behindern. Durch dieses ordnungswidrige und egoistische Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer entstehen dann punktuell, durch nicht gegebene Sichtbeziehung beim Queren der Fahrbahn unmittelbar vor dem Schulgelände, Behinderungen. Die Auftragung von Piktogrammen oder weiteren Verkehrszeichen kann dieses Verhalten allerdings nicht nachhaltig positiv beeinflussen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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