Drucksache - VII-0795  

 
 
Betreff: Bürgerfreundliche Verwaltung – Besuch des Bürgeramtes ohne Terminvereinbarung wieder ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mitberatender Ausschuss
02.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 25. BVV an 17.09.14
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersImmo 27. BVV am 26.11.14
VzB BA, SB 29. BVV am 18.02.15

Antrag

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Wie mittlerweile die meisten anderen Bürgerämter in Berlin, hat das Bürgeramt Pankow seit einiger Zeit seinen Service dahingehend umgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger nur nach vorheriger Terminvergabe in die Sprechstunde kommen können

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         .02.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              In Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VII-0795

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Bürgerfreundliche Verwaltung – Besuch des Bürgeramtes ohne Terminvereinbarung wieder ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  -Drucksache VII-0795 -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den anderen Bezirken, wieder die Möglichkeit zu schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen des Bürgeramtes auch ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren sind die Modalitäten der Terminvergabe öffentlichkeitswirksamer zu publizieren.

 

Dem Bezirksamt wird darüber hinaus empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen für eine auskömmliche Personalausstattung der Bürgerämter anhand der Rahmen-/Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Inneres einzusetzen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Bezirksstadträtinnen und -räte sowie der Amtsleitungen Bürgerdienste, hat unter Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen die gegenwärtige Situation der Bürgerämter analysiert. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat als Sofortmaßnahme 31 Vollzeitäquivalente befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe stimmt darin überein, dass die Umsetzung der Sofortmaßnahme eine befristete Maßnahme ist und den Bezirken helfen soll, die gegenwärtige Situation der Bürgerämter gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu verbessern sowie notwendige und an landeseinheitlichen Maßstäben orientierte strukturelle, organisatorische und personelle Verbesserungen herbeiführen zu können.

Zweck dieser Sofortmaßnahme, die zwischen den Bezirksämtern (Ämter für Bürgerdienste) hinsichtlich der Finanzierung und des Personaleinsatzes mit der Senatsverwaltung für Finanzen und hinsichtlich der mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport getroffenen Rahmenzielvereinbarung vereinbart werden soll, ist:

 

 

  •   die Herstellung eines vergleichbaren Leistungspotenzials der bezirklichen  

                Bürgerämter, entsprechend des gesetzlichen Auftrages (BezVG § 37 Abs. 2),

             

  •   die wesentliche Verbesserung eines bedarfsorientierten Leistungsangebotes

    für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Dazu soll bis Mitte 2015 erreicht werden, dass:

 

  •   Anliegen möglichst innerhalb von 14 Tagen im Bürgeramt bearbeitet werden

    können,

 

  •   Termine für 70% der Anliegen angeboten werden. 

 

Die Umsetzung einer befristeten Sofortmaßnahme soll zur spürbaren Verbesserung des Bearbeitungsumfangs für die durch die Bürgerinnen und Bürger nachgefragten Dienstleistungen führen. Das Ergebnis zielt darauf ab, dass in allen Bezirken ein im Wesentlichen gleiches Verhältnis Einwohner zu Anliegen (Produkte) erreicht wird, um die gewollte Rolle des Bürgeramtes vor Ort ausfüllen zu können. Dies entspricht dem Konzept der One-Stop-City, das es in der wachsenden Stadt Berlin umzusetzen gilt.

 

Um die aus der „Wachsenden Stadt“ resultierenden Zunahme der Anliegen zu kompensieren und dem zeitweiligen Mehraufwand für die Umsetzung der organisatorisch-technische Maßnahmen bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bürgerämter zu ermöglichen, wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen ein auf zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, befristetes Kontingent von 31 VZÄ außerhalb der Zielzahl zur Verfügung gestellt.

Für den Fachbereich Bürgerämter des Bezirks Pankow sind 4 Stellen vorgesehen. Das Stellenbesetzungsverfahren wird zeitnah durchgeführt.

 

In den Pankower Bürgerämtern werden derzeit 30-35% der angebotenen Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung, durch die Ausgabe von Wartenummern bzw. durch die unmittelbare Bearbeitung  an der Information, durchgeführt.

65-70% der Dienstleistungen werden mittels vorheriger Terminvereinbarungen durchgeführt, was von den Bürgerinnen und Bürgern als sehr positiv empfunden wird, weil u. a.  dadurch freie Zeitressourcen ihrerseits anderweitig genutzt und lange Wartezeiten vermieden werden können.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Dr. Torsten Kühne             

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice             

 

 

 

 
 

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