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Drucksache - VII-0783
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Zukünftige Nutzungsstruktur für die Grundstücke am Blankenburger Pflasterweg im Ortsteil Blankenburg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Für die landeseigenen Flächen östlich der Heinersdorfer Straße und nördlich und Vorrangig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Flächen für Gewerbe- und Wohnnutzung.
II. Der Fachbereich Stadtplanung wird mit der fachlichen Koordinierung seitens des
Begründung
In der Stellungnahme des Bezirkes zum StEP Wohnen ist deutlich geworden, dass die Flächen einer besonderen Betrachtung zuzuführen sind. Dazu hat eine bezirksamtsinterne Arbeitsgruppe getagt. Das Ergebnis wird hier vorgestellt.
Fläche des Bearbeitungsgebietes:
Auf Grund der Lage und der Eigentumssituation eignen sich diese Flächen für die Errichtung von zwei dringend erforderlichen Schulstandorten (eine dreizügige Grundschule und eine Oberschule) und Sportflächen mit einem Flächenbedarf von ca. 2 ha. Weiterhin besteht Bedarf an einer Jugendfreizeiteinrichtung mit einer Fläche von ca. 2.000 m².
Der zu untersuchende Bereich wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 als Wohnungsbaustandort dargestellt. Eine zu entwickelnde und planungsrechtlich zu sichernde anteilige Fläche für eine Gewerbenutzung muss mit der geplanten Gemeinbedarfsnutzung, einer geplanten Wohnnutzung und mit den bereits vorhandenen reinen Wohngebieten in der Nachbarschaft verträglich sein.
Das Bearbeitungsgebiet ist nicht identisch mit der Ausweitung baulich zu entwickelnder Flächen. Zurzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen sind nur in geringem Maße und für eine vorteilhaftere städtebauliche Situation in Anspruch zu nehmen. Diese Flächen sind mit der Renaturierung jetzt bebauter Flächen am Blankenburger Pflasterweg auszugleichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es sind anteilige Planungskosten einzuplanen, da auch Flächen im Eigentum des Bezirks in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden sollen. Da die Flächen des Bezirks nicht Nutzungsschwerpunkt sein werden, ist von einer Kostenbeteiligung von 1/3, max. 10.000 €, auszugehen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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