Drucksache - V-0382  

 
 
Betreff: Zugang zum Intranet der Bezirksverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2003 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Bezirksverordneten ein authentifizierter Zugang aus dem Internet in das Intranet der jeweiligen Bezirksverwaltung (z

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Bezirksverordneten ein authentifizierter Zugang aus dem Internet in das Intranet der jeweiligen Bezirksverwaltung (z.B. ba-pankow.verwalt-berlin.de) ermöglicht wird.

 

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1.      Ein zunehmender Teil der Verwaltungsdokumente steht nur noch in elektronischer Form über das Intranet der Berliner Verwaltung zur Verfügung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Haushaltswirtschaft und Budgetierung ist die jeweilig aktuelle Zurverfügungstellung von entsprechenden Ausdrucken bzw. die Weiterleitung erforderlicher aktueller Daten per eMail mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Durch die zusätzlichen Postwege werden Informationen der Verwaltung oft verzögert, meist auch noch bei erheblichen Kopier- und Portokosten. Nicht alle so hergestellten und vervielfältigten Ausdrucke werden längerfristig benötigt, wenn sich der für die Arbeit der Bezirksverordneten wesentliche Informationswert aus einem möglichst zeitnahen Ist-Stand ergibt. Hier führte ein individueller, bedarfsweiser Zugriff auf die jeweils aktuellen Daten nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Bezirksverordneten sondern auch zu Zeit- und Kostenersparnissen der Verwaltung.

2.      Bezirksverordnete arbeiten ehrenamtlich, d.h. als "Feierabendpolitiker/innen", regelmäßig zu Zeiten, in denen die Büros des Bezirksamtes nicht (mehr) erreichbar sind. Ein orts- und zeitunabhängiger Zugang der Bezirksverordneten zum Intranet der Verwaltung könnte Arbeitsmöglichkeiten der Bezirksverordneten erheblich verbessern.

 

3.      Das Ersuchen gründet sich auf die Wahrnahme der Rechte und Pflichten der Bezirksverordnetenversammlung gem. §§ 12 und 17 BezVG.

 

 
 

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