Drucksache - VII-0749  

 
 
Betreff: Aufgabe Qualitätskontrolle Schulessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 24. BVV am 02.07.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .06.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:                             Aufgabe Qualitätskontrolle Schulessen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.06.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt Pankow ist bei Vorliegen der personellen und finanziellen Ressourcen gemäß Anlage bereit, die Qualitätskontrolle Schulessen als regionalisierte Aufgabe im Land Berlin wahrzunehmen.
  2. Das Bezirksamt ersucht die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft (SenBJW), die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die jährliche Finanzierung der personellen und finanziellen Ressourcen dem Bezirk Pankow außerhalb der Zumessung der Globalsumme zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung

 

Am 13. Juni 2013 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz hat die schulgesetzliche Einführung einer neuen Qualitätssicherung für das Schulmittagessen zum Gegenstand. Inhaltliche Grundlage für das Gesetz ist das Konzept von SenBJW zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin, das u. a. die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindestanforderungen zugrunde legt. Mit der dauerhaften

Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in die Praxis der schulischen Essensversorgung soll die Qualität des Schulessens im Land Berlin gesichert und verbessert werden. Die Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Ausschreibungen und erfolgt in der Verantwortung der Bezirke. Die entsprechenden Änderungen wurden im Schulgesetz vorgenommen. Demnach sind die Bezirke für die Qualitätskontrolle des Schulessens zuständig (Schulgesetz, insbesondere § 109 (1) Satz 2). Eine in Absprache der Bezirke stärker gebündelte Qualitätskontrollstelle (QKS) wurde bereits mit Verabschiedung des Gesetzes angestrebt, um die begrenzt vorhandenen Mittel effizient einsetzen zu können.

 

Die QKS soll die Schulämter der Bezirke bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards unterstützen, indem sie fachlich fundierte Kontrollen und Probenahmen durchführt, sowie die Schulämter fachlich berät, um ein rechtssicheres Verfahren bei Qualitätsmängeln durchführen zu können.

 

Für die Einführung der Aufgabe Qualitätskontrolle Schulessen wurde eine Projektarbeitsgruppe bei SenBJW Ende 2013 eingerichtet. Auf Bitte von SenBJW hat der Bezirk seine Expertise und Fachkenntnisse in die Arbeitsgruppe eingebracht. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde der Wunsch an den Bezirk herangetragen, die wichtige Aufgabe als regionalisierte Aufgabe im Land Berlin zu übernehmen.

 

Eine Übernahme der Aufgabe durch das Bezirksamt Pankow kann nur dann erfolgen, wenn sämtliche hierfür notwendigen Gelder für die Finanzierung des Personals, der Ausrüstung und Ausstattung sowie des Betriebes vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin ist es unabdingbar, dass diese Mittel zweckgebunden zu überweisen sind. Die Mittel sind nicht Gegenstand der Globalsumme der Bezirke. Die Kosten für diese Aufgabe sind außerhalb der KLR-Produkte des Fachbereichs VetLeb zu erfassen. Eine Anrechnung auf bezirkliche Einsparvorgaben im Rahmen des beschlossenen Konsolidierungskonzeptes und des bezirklichen VZÄ-Konzeptes darf nicht erfolgen.

 

Zu diesen Mitteln gehören u. a.:

-          mtliche Personalkosten

-          Ausrüstung: Probenahmeutensilien, geeichte Thermometer, Diensthandys, Fotoapparate, Taschenlampe usw.

-          Kosten für die Untersuchung der Proben

-          Ausstattung Büro (Möbel, IT)

-          Betriebskosten (Mieten, Telefonkosten, Papier, Druckerpatronen usw.)

-          Kosten für das Leasing von zwei Dienstwagenr den Probentransport

-          Jahreskarten BVG

-          Kosten für Weiterbildung

 

Für die Schaffung und die Finanzierung der notwendigen Rahmenbedingungen ist eine Abstimmung von SenBJW insbesondere mit der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) notwendig.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die notwendigen finanziellen Mittel für Personal, Ausrüstung und den laufenden Betrieb sind dem Bezirk außerhalb der Teilsummen vollständig zur Verfügung zu stellen

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Sicherstellung der Qualitätsanforderungen an das Schulessen entsprechend dem Schulgesetz.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

                                                                      Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                              Anlage

Abteilung VKUB                                                                                                                                      26.05.2014

Vetleb 1

 

Auskömmliche Finanzierung der Qualitätskontrollstelle (QKS) Schulessen

 

  1. Personalbedarf
  2. Büro- und Materialbedarf
  3. Kosten für Probenuntersuchungen

 

 

1. Personalbedarf:

 

1 Ernährungswissenschaftler:              E14 =                                                         93.690 Euro

                                                                      (adäquate Stellen zu A 13)

2 Lebensmittelkontrolleure:              E9 = 65.470 ? mal 2 =               130.940 Euro 

                                                                      (adäquate Stellen zu A8)

 

In Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Personals kann die Kontrollfrequenz zwischen einmal pro Jahr und Schule oder lediglich einmal in 2 Jahren pro Schule liegen.

 

Die mögliche Kontrollfrequenz errechnet sich nach folgendem Schema:

2 Kontrollen je Kontrolleur und Tag x 220 Arbeitstage pro Jahr = 440 Kontrollen pro Jahr und Kontrolleur.

 

Bei ca. 800 Schulen in Berlin würden zwei Kontrolleure jede Schule einmal pro Jahr routinemäßig kontrollieren. Die 80 Kontrollen "Differenz" werden benötigt, um ad hoc-Kontrollen (z.B. bei akuten Problemen) sowie in den Zentralküchen der Caterer durchführen zu können.

 

Der Ernährungswissenschaftler hat als Aufgabe den Abgleich der Speisepläne, Ausgangsstoffe usw. mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften, sowie Beratung bei der Erstellung der Speisepläne, Unterstützung der Essenskommissionen usw. Außerdem werden die Kontrollen in den Zentralküchen der Caterer durch dieses Personal durchzuführen sein. Die Zentralküchen sollten mindestens viermal pro Jahr kontrolliert werden. Bei ca. 30 Cateringunternehmen sind dies 120 Kontrollen pro Jahr.

 

Zusätzlich müssen Gelder für die Weiterbildung der Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Diese Kosten lassen sich im Moment nur anhand der Erfahrungen aus dem VetLeb schätzen. Es wird pro Mitarbeiter mindestens 250 Euro pro Jahr veranschlagt. Mit der vorgesehenen Personalausstattung kann die QKS folgende Aufgaben nicht abdecken: anschließende Zusammenarbeit/Kommunikation bzw. der Schriftverkehr mit den Schulen, den Mittagsessensausschüssen von 800 Schulen, den 12 Schulämtern und den 30 Caterern (Anbietern).

 

 

Als Summe ergeben sich jährliche Kosten für den Personalbedarf:

 

225.380 Euro

 

 

2. Büro- und Materialbedarf:

 

Für die Büroausstattung sowie den Materialbedarf ergeben sich folgende Kosten für

 

die Erstausstattung:

Hygienekleidung Erstausstattung je 100 Euro bei 3 MA =              300 Euro

Kühlboxen und Kühlakkus je 60 Euro bei 3 MA =                            180 Euro

geeichte Thermometer je 400 Euro bei 3 MA =                                          1.200 Euro

Taschenlampe je 40 Euro bei 3 MA =                                                        120 Euro

Fotoapparat je 100 Euro bei 3 MA =                                                        300 Euro

Rollkoffer (mobiles Büro) je 100 Euro bei 3 MA =                            300 Euro

Waagen                                                                                                                 200 Euro

Einrichtung eines Arbeitsplatzes je 2.400 Euro bei 3 MA =               7.200 Euro

 

die laufenden Betriebskosten:

IKT-Kosten im Dienstgebäude je 4.880 Euro bei 3 MA =              14.640 Euro pro Jahr

Geschäftskosten (Porto,  usw.) je 1.400 Euro bei 3 MA =               4.200 Euro pro Jahr

Telekommunikation (Telefon, usw.) je 235 Euro bei 3 MA =               705 Euro pro Jahr

Kosten für eine Jahreskarte, alternativ Einzelfahrscheine              722 Euro pro Jahr

Probenahmeutensilien (z.B. Probenahmebeutel, -flaschen)              500 Euro pro Jahr

IT- Kosten pro Arbeitsplatz je 1.200 Euro bei 3 MA =                             3.600 Euro pro Jahr

Dienstwagen je 130 Euro im Monat bei 2 Fahrzeugen =              3.120 Euro pro Jahr

Ersatzbeschaffungen                                                                                    1.000 Euro pro Jahr

 

Die Kostenkalkulation erfolgte gemäß Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und der KLR.

 

Als Summe ergeben sich jährliche Kosten für den Büro- und Materialbedarf:

28.487 Euro

plus einmalig Anschaffungen für die Erstausstattung: 9.800 Euro

 

3. Kosten für Probenuntersuchungen:

 

Um eine wirksame Kontrolle zur Einhaltung der Verträge im Sinne des Gesetzes zu garantieren, ist aus fachlicher Sicht folgende Verfahrensweise bei der Probenuntersuchung notwendig:

 

3.1. Probenentnahmen in den Haupt- bzw. Großküchen der Anbieter:

 

Es sind vierteljährliche Routinekontrollen pro Anbieter notwendig. Bei ca. 30 Anbietern von Schulmittagessen im Land Berlin sind mindestens 120 Routine- bzw. Planproben pro Jahr erforderlich.

 

Dazu kommen Verdachtsproben bei der begründeten Annahme einer Schlechtleistung. Dies entspricht nach den Pankower Erfahrungswerten ca. 25 Verdachtsproben pro Jahr.

 

In der Summe sind mindestens 145 Proben bei Haupt- bzw. Großküchen der Anbieter erforderlich.

 

 

3.2 Probenentnahmen in den schulischen Küchen:

 

Die Probenentnahme erfolgt zurzeit nur im Bereich der Grundschulen im Land Berlin. Ca. 400 Schulen sind betroffen. Später soll die Probenentnahme in allen Schulformen erfolgen. Dies sind dann ca. 800 Schulen.

 

In den Schulen sollten auch mindestens 120 Routine- bzw. Planproben entnommen werden, um dann einen Abgleich mit den entnommenen Proben der Zentralküchen vornehmen zu können. Dadurch kann z.B. ein eventueller Qualitätsverlustes auf Grund der Standzeiten ermittelt werden. Auch hier sollte die Anzahl der Planproben durch ca. 20 % Verdachtsproben ergänzt werden. Die Anzahl der Planproben bezieht sich dabei nicht auf die Anzahl der Schulen, sondern auf die Anzahl der Caterer - zur Zeit ca. 30. Es wird aus fachlicher Sicht als ausreichend erachtet, nicht jede Schule, die ein Caterer beliefert zu beproben, sondern in unterschiedlichem Turnus jeweils eine Schule, da das gelieferte Essen in den Schulen das Gleiche ist.

 

In der Summe sind mindestens 145 Proben in den schulischen Küchen erforderlich.

 

Gesamtfinanzierung der Untersuchung von 290 Proben im Jahr

 

Die entnommenen Proben sollten im Landeslabor Berlin-Brandenburg, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt, Invalidenstraße 60, 10557 Berlin, untersucht werden. Dies ist das staatliche Untersuchungsinstitut, welches ebenso die Proben der Lebensmittelüberwachung untersucht. Dadurch ist gewährleistet, dass ein wertneutrales Gutachten erstellt wird, welches bei evt. durchzuführenden Vertragsverletzungsverfahren problemlos als Beweis herangezogen werden kann.

 

Die Kosten pro untersuchte Laborprobe liegen bei ca. 1.100 Euro

(Preisangaben vorläufig nach Auskunft des LLBB)

 

Als Summe ergeben sich jährliche Kosten für die Probenuntersuchung:  

319.000 Euro

 

Summe der Gesamtkosten:

 

 

Aus den o.g. Einzelpunkten ergibt sich eine Gesamtfinanzierung für die Neueinrichtung der QKS von 225.380 Euro + 38.287 Euro + 319.000 Euro = 582.667 Euro.

 

Für den jährlichen Betrieb verringert sich die o. g. Summe um die einmalig bereitzustellenden Kosten für die Erstausstattung (z.B. Büromöbel, IT-Infrastruktur).

 

Auf Grund der Neuerrichtung der QKS sollte nach spätestens zwei Jahren eine Evaluation der Mittel erfolgen, um Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.

 

 
 

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