Drucksache - VII-0724  

 
 
Betreff: Generationen-Spielplatz für die Kolonie Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU), BV Dr. Michail Nelken (Linksfraktion) für Tina Debski, Jaschar Mahmoudan, Heide Schauer, Katharina KrankeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
26.06.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
28.08.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Kraft/CDU, BV Dr. Nelken/Linke für Debski, Mahmoudan, Schauer, Kranke, 23. BVV am 21.05.2014
2. Ausfertigung Antrag BV Kraft/CDU, BV Dr. Nelken/Linke, SPD und B´90/Grüne für Debski, Mahmoudan, Schauer, Kranke, 23. BVV am 21.05.2014
Beschlussempfehlung FinPersImmo 26. BVV am 15.10.14
VzK§13 BA, SB 29. BVV am 18.02.15

Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines Generationen-Spielplatzes für die Kolonie Buch (Hörstenweg 79a, 13125 Berlin) umzusetzen

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Der Generationen-Spielplatz dient folgenden Aktivitäten:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          01.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:    VII-0724

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Generationenspielplatz für die Kolonie Buch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 26. Sitzung der BVV am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0724

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines Generationen-Spielplatzes für die Kolonie Buch (Hörstenweg 79A, 13125 Berlin) umzusetzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow hat per Bezirksamtsbeschluss-Nr. V-1370/2006 vom 21.03.2006 einen bezirklichen Spielplatzplan beschlossen. Für das angefragte Grundstück Hörstenweg 79A wurde im Jahr 2005 eine fachlich begründete Stellungnahme zum Bedarf eines Kleinkinderspielplatzes abgegeben, welche den Verkauf des Grundstückes verhinderte. Das nur 582 m² große Grundstück konnte daraufhin als Planungsgrundstück im Spielplatzplan (s. S.683) aufgenommen werden.

Der Bau des Kinderspielplatzes ist in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen worden. Planungsbeginn soll 2016 sein, der Bau ist für 2017 vorgesehen.

Die Ausweisung des Planungsgrundstücks als Kleinkinderspielplatz wird aus planerischer Sicht mit der Art und Dichte der umgebenden Bebauung und der besonderen Verhältnissen hinsichtlich der Lage des Grundstücks begründet. Dazu muss angemerkt werden, dass im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Hörstenweg 79A das Naturschutzgebiet 19 - Mittelbruch angrenzt. Planerisches Ziel der Rücküberführung des Grundstücks in das Bezirksvermögen war außer der Zweckbestimmung Kinderspielplatz auch die Möglichkeit einer Erschließungsfunktion für Pflegemaßnahmen des NSG zeitgleich realisieren zu können.

Eine Ausweisung des kleinen Grundstücks von ca. 15m x 39m mit einer Nutzung aller Altersgruppen, hier Generationen-Spielplatz, kann unabhängig davon, dass es schon von der Größe her für die gewünschte Nutzung ungeeignet ist, zusätzlich zu negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes führen.

 

Auch die Abteilung Stadtentwicklung möchte Mehrgenerationenspielplätze realisieren, jedoch fehlt es hier leider an der entsprechenden Flächengröße.

Im Kinderspielplatzgesetz werden in § 8 Abs. 1 folgende Grundstücksgrößen für die unterschiedlichen Spielplatzarten maßgebend aufgeführt:

 

(1) Für die einzelnen Spielplatzarten gelten folgende Richtwerte:

              1. Kleinkinderspielplätze 150 m² nutzbare Spielfläche

              2. Allgemeine Spielplätze 2 000 m² nutzbare Spielfläche

              3. Pädagogisch betreute Spielplätze 4 000 m² nutzbare Spielfläche

 

Ein Generationen-Spielplatz, welcher im Kinderspielplatzgesetz als solcher nicht aufgeführt wird, muss erfahrungsgemäß Flächen aufweisen, die auch von unterschiedlichen Altersgruppen genutzt werden können. In Anlehnung der Richtwerte aus dem Kinderspielplatzgesetz sind Grundstücke ab 3.000 m²  und größer für diese Nutzung geeignet.

 

Ein sehr gelungenes Beispiel gibt es beispielsweise im Bezirk Spandau im Spektepark. Hier wurde ein Mehrgenerationenpark (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadtumbau/Mehrgenerationenplatz.6636.0.html) innerhalb der Parkanlage errichtet.

 

Um für den Planungsraum Bucher Forst einen Mehrgenerationenpark planen zu können, sollte die Nachnutzung des landeseigenen Friedhofes Viereckweg 114, welcher ab 2021 hinsichtlich der Nutzungsänderung zur Verfügung stehen könnte, überprüft werden. Das Bezirksamt wird dies jedenfalls vorschlagen und die Nachnutzung als Mehrgenerationenpark favorisieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 
 

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