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Drucksache - VII-0715
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Endlich ein Bibliotheksgesetz |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0715
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen. Hierbei sollen die Bezirke im Rahmen einer Kommission einbezogen werden. Diese soll zum Ziel haben, rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit und Entwicklung der Berliner Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen zu erarbeiten. Das Gesetz soll mindestens folgende Kriterien enthalten:
- Beschreibung der Funktion und Bedeutung der Bibliotheken als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Verbindliche Verankerung der Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Land und Bezirken
- Rahmensetzung für eine auskömmliche finanzielle und personelle Absicherung
- Definition von qualitativen und quantitativen Standards zur Sicherung der Bibliothekslandschaft und ihrer Zukunftsfähigkeit“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 kündigte die aktuelle Regierungskoalition an, „… das Bibliotheksnetz auf Basis eines abgestimmten Bibliothekentwicklungsplans zu sichern, den Bedürfnissen der wachsenden Stadt anzupassen und auszubauen. Die Koalition strebt deshalb eine gesetzliche Regelung für die Bibliothekslandschaft Berlins an.“ Im Rahmen des Prozesses zur Erarbeitung des Bibliotheksentwicklungsplans (BEPL) sollen unterschiedlichste Stakeholder in einem partizipativen Verfahren einbezogen werden. Das schließt die Mitarbeit der fachlichen und politischen Ebenen der Bezirke mit ein. Folgende zentralen Punkte werden im Rahmen des BEPL thematisiert werden:
Der Prozess zur Erarbeitung eines BEPL startet im zweiten Quartal 2019 und soll bis zum ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden. Zur Organisation und Unterstützung der Erarbeitung sowie der partizipativen Verfahren wird derzeit in einem Vergabeverfahren eine externe Beratung ausgewählt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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