Drucksache - VII-0715  

 
 
Betreff: Endlich ein Bibliotheksgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung federführender Ausschuss
03.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vertagt   
26.08.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU 23. BVV
Beschlussempfehlung KultWeiter 26. BVV am 15.10.14
VzK§15 BA, ZB 28. BVV am 14.01.15
Berichtspflicht BA Juli 2015
Berichtspflicht BA September 2015
Berichtspflicht BA November 2015
Berichtspflicht BA Januar 2016
Berichtspflicht BA März 2016
Berichtspflicht BA Mai 2016
Berichtspflicht BA August 2016
Berichtspflicht BA Oktober 2016
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen, welches mindestens folgende Kriterien enthalten sollen:

Siehe Anlage

Die berlinweite Diskussion über die Einrichtungen von Zentralbibliotheken in den Bezirken oder der Beibehaltung von Stadtteilbibliotheken in den Kietzen, vor allem aber die unterschiedliche finanzielle Ausstattung in den Bezirken, macht deutlich, wie dri

Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache Nr.VII-0715

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Endlich ein Bibliotheksgesetz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-0715

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes einzusetzen. Hierbei sollen die Bezirke im Rahmen einer Kommission einbezogen werden. Diese soll zum Ziel haben, rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit und Entwicklung der Berliner Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen zu erarbeiten. Das Gesetz soll mindestens folgende Kriterien enthalten:

 

  • Beschreibung der Funktion und Bedeutung der Bibliotheken als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen
     
  • Verbindliche Verankerung der Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Land und Bezirken
  • Rahmensetzung für eine auskömmliche finanzielle und personelle Absicherung
  • Definition von qualitativen und quantitativen Standards zur Sicherung der Bibliothekslandschaft und ihrer Zukunftsfähigkeit“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 kündigte die aktuelle Regierungskoalition an, „… das Bibliotheksnetz auf Basis eines abgestimmten Bibliothekentwicklungsplans zu sichern, den Bedürfnissen der wachsenden Stadt anzupassen und auszubauen. Die Koalition strebt deshalb eine gesetzliche Regelung für die Bibliothekslandschaft Berlins an.“

Im Rahmen des Prozesses zur Erarbeitung des Bibliotheksentwicklungsplans (BEPL) sollen  unterschiedlichste Stakeholder in einem partizipativen Verfahren einbezogen werden. Das schließt die Mitarbeit der fachlichen und politischen Ebenen der Bezirke mit ein.

Folgende zentralen Punkte werden im Rahmen des BEPL thematisiert werden:

  • Rolle, Aufgabe und Funktion der Öffentlichen Bibliotheken
  • Klärung der Finanzierung Öffentlicher Bibliotheken
  • Setzen von qualitativen und quantitativen Standards für die Bibliotheken
  • Gesetzliche Regelung für Berlins Öffentliche Bibliotheken
  • Zusammenarbeit der Öffentlichen Bibliotheken mit den Schulbibliotheken und wissenschaftlichen Bibliotheken Berlins.

Der Prozess zur Erarbeitung eines BEPL startet im zweiten Quartal 2019 und soll bis zum ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden. Zur Organisation und Unterstützung der Erarbeitung sowie der partizipativen Verfahren wird derzeit in einem Vergabeverfahren eine externe Beratung ausgewählt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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