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Drucksache - VII-0682
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 01.09.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VII-0682 In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0682
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0682
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Mobile Kinder- und Jugend(sozial)arbeit zu unterstützen, indem die Anträge für Auffahrgenehmigungen auf Spiel- und Grünflächen positiv und in enger Abstimmung mit den Trägern bearbeitet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Gemäß § 6 Abs. 1 Grünanlagengesetz (GrünanlG) dürfen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Insbesondere ist verboten, öffentliche Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren und diese oder Anhänger dort abzustellen. Gemäß § 6 Abs. 5 kann eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall erteilt werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlage zur Folge haben.
Aufgrund der baulichen Beschaffenheit ist es aus technischen Gründen nicht immer möglich, die Wege in Grün- und Erholungsanlagen zu befahren, ohne Schäden zu verursachen. Da die Verkehrssicherheit für alle Besucher der Grün- und Erholungsanlagen zu gewähren ist, ist es in diesen Fällen nicht möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Aus Umwelt- und Kostengründen ist eine befahrbare Befestigung der Wege in Grün- und Erholungsanlagen nicht immer realisierbar.
Gleichwohl ist dem Bezirksamt die große Bedeutung der Mobilen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit stets bewusst. Daher werden diese Anträge besonders wohlwollend bearbeitet, um die Arbeit zu unterstützen. Nur in Einzelfällen mussten die Befahrungen abgelehnt und Alternativmöglichkeiten gesucht werden. Das Bezirksamt ist daher für eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Trägern dankbar.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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