Drucksache - VII-0658  

 
 
Betreff: Informationen zur Teilnahme an der Europawahl für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 21. BVV am 05.03.14

Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25

Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland auszuüben, sofern sie sich hier vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:   

 

  1. Die entsprechenden Formulare sollen im Internetangebot des Bezirksamtes sowie als Formulare in den Bürgerämtern bereitgestellt werden.
  2. Auf die Notwendigkeit der einmaligen Registrierung im Wählerverzeichnis, um wahlberechtigt in Deutschland zu sein, soll
  • im Internetangebot des Bezirksamtes
  • in Presseveröffentlichungen des Bezirksamtes und
  • über Aushänge in allen bezirklichen Gebäuden (einschließlich der Schulen und ggf. der Kitas) hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 04. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft.

 

Alle EU-Bürgerinnen, die seit drei Monaten in Pankow gemeldet sind, sind automatisch zur Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt

 

Alle EU-Bürgerinnen, die seit drei Monaten in Pankow gemeldet sind, sind automatisch zur Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt.

Anders bei der Wahl zum Europäischen Parlament, da sie hier die Wahl haben, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Heimatland ausüben wollen. Sofern sie in Deutschland wählen wollen, müssen sie sich zunächst bis zum 21. Tag vor der Wahl (04. Mai 2014) in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen.

In Pankow wohnen über 12.000 Bürgerinnen und Bürgern aus den anderen 27 Staaten der Europäischen Union; ihnen soll es durch die oben genannten Maßnahmen erleichtert werden, ihr Wahlrecht in Deutschland auszuüben, sofern sie sich dafür entscheiden.

 

 
 

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