Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0658
Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland auszuüben, sofern sie sich hier vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 04. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft.
Alle EU-Bürgerinnen, die seit drei Monaten in Pankow gemeldet sind, sind automatisch zur Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt. Anders bei der Wahl zum Europäischen Parlament, da sie hier die Wahl haben, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Heimatland ausüben wollen. Sofern sie in Deutschland wählen wollen, müssen sie sich zunächst bis zum 21. Tag vor der Wahl (04. Mai 2014) in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen. In Pankow wohnen über 12.000 Bürgerinnen und Bürgern aus den anderen 27 Staaten der Europäischen Union; ihnen soll es durch die oben genannten Maßnahmen erleichtert werden, ihr Wahlrecht in Deutschland auszuüben, sofern sie sich dafür entscheiden.
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