Drucksache - VII-0632  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung am Schloss Schönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
04.03.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 20. BVV am 29.01.14
Beschlussempfehlung öOrd . BVV am 02.04.14
VzK § 13 BA, ZB 24. BVV am 02.07.2014
VzK§13 ZB, BA, 25. BVV am 17.09.2014
VzK§13 BA, ZB 29. BVV am 18.02.15
Berichtspflicht BA Juli 2015
Berichtspflicht BA Mai 2016
Berichtspflicht BA September 2015
Berichtspflicht BA November 2015
Berichtspflicht BA Januar 2016
Berichtspflicht BA März 2016
Berichtspflicht BA August 2016
Berichtspflicht BA November 2016
Berichtspflicht BA Feb.2017
Berichtspflicht BA November 2017
Berichtspflicht BA Januar 2018
VzK§13BezVG BA, SB 2. BVV am 24.11.2021

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Spätestens seit dem Neubau der Panke-Brücke in der Grabbeallee hat sich der Durchgangsverkehr im Bereich der Ossietzkystraße, des Majakowskiringes und der Stillen Straße deutlich erhöht

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

02.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0632

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrsberuhigung am Schloss Schönhausen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 22. Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0632

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, wie der Durchgangsverkehr im Bereich des Schlosses Schönhausen reduziert werden kann.

Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und hinsichtlich ihrer Machbarkeit bewertet werden:

  • Erhöhung der Attraktivität der Route Damerowstraße, Breite Straße, Grabbeallee
  • Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Majakowskiring,
  • Ausweisung des Majakowskirings als verkehrsberuhigter Bereich,
  • Durchfahrtsbeschränkung mit dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ des Majakowskiringes an der Kreuzung Ossietzkystraße,
  • Abhängen des Majakowskiringes an der Kreuzung Ossietzkystraße.

Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung der BVV zur Kenntnis, Diskussion und Bewertung zu ermitteln.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Im 2. Zwischenbericht wurde die Stellungnahme der für etwaige verkehrsrechtliche Anordnungen die das übergeordnete Straßennetz betreffen zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK vormals VLB) zitiert. Dementsprechend ist eine Erhöhung der Attraktivität der Hauptverkehrsstraßen Damerowstraße, Breite Straße, Grabbeallee nicht erforderlich.

Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Majakowskiring wird von Seiten des Bezirksamtes abgelehnt. Es liegen keine Gründe vor, die bestehende verkehrsrechtliche Anordnung dem Ersuchen nach anzupassen.

Bei der Prüfung der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sind die entsprechenden Verwaltungsvorschriften wie folgt anzuwenden (Verwaltungsvorschriften (VwV) zu Z 325.1/2 StVO (Auszug)):
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die zwingend notwendigen Voraussetzungen für eine verkehrsbehördliche Anordnung gemäß den VwV zu den Zeichen 325.1/2 StVO fehlen im Majakowskiring.

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße in der Ossietzkystraße, im Jahr 2020, wurden Durchfahrtsbeschränkungen für Nicht-Anlieger bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Über weiterführende Maßnahmen bzw. Anordnungen werden im Rahmen der Berichtspflicht zur Drucksache VIII-1483 - Modalfilter auf den Majakowskiring! - informiert.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine




 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn

Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

 
 

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