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Drucksache - VII-0632
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrsberuhigung am Schloss Schönhausen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 22. Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0632
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, wie der Durchgangsverkehr im Bereich des Schlosses Schönhausen reduziert werden kann.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und hinsichtlich ihrer Machbarkeit bewertet werden:
- Erhöhung der Attraktivität der Route Damerowstraße, Breite Straße, Grabbeallee
- Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Majakowskiring,
- Ausweisung des Majakowskirings als verkehrsberuhigter Bereich,
- Durchfahrtsbeschränkung mit dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ des Majakowskiringes an der Kreuzung Ossietzkystraße,
- Abhängen des Majakowskiringes an der Kreuzung Ossietzkystraße.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung der BVV zur Kenntnis, Diskussion und Bewertung zu ermitteln.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im 2. Zwischenbericht wurde die Stellungnahme der für etwaige verkehrsrechtliche Anordnungen die das übergeordnete Straßennetz betreffen zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK vormals VLB) zitiert. Dementsprechend ist eine Erhöhung der Attraktivität der Hauptverkehrsstraßen Damerowstraße, Breite Straße, Grabbeallee nicht erforderlich.
Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Majakowskiring wird von Seiten des Bezirksamtes abgelehnt. Es liegen keine Gründe vor, die bestehende verkehrsrechtliche Anordnung dem Ersuchen nach anzupassen.
Bei der Prüfung der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sind die entsprechenden Verwaltungsvorschriften wie folgt anzuwenden (Verwaltungsvorschriften (VwV) zu Z 325.1/2 StVO (Auszug)):
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die zwingend notwendigen Voraussetzungen für eine verkehrsbehördliche Anordnung gemäß den VwV zu den Zeichen 325.1/2 StVO fehlen im Majakowskiring.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße in der Ossietzkystraße, im Jahr 2020, wurden Durchfahrtsbeschränkungen für Nicht-Anlieger bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Über weiterführende Maßnahmen bzw. Anordnungen werden im Rahmen der Berichtspflicht zur Drucksache VIII-1483 - Modalfilter auf den Majakowskiring! - informiert.
Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn |
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