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Drucksache - V-0366
Das Bezirksamt wird ersucht,
in Ergänzung zum Zwischenbericht des Bezirksamtes zur Erledigung der Drs.
107/2002 folgendes umzusetzen: 1. Es sind weitere Haushaltstitel zu benennen, für die
nach Geschlecht differenzierende Statistiken zu führen sind. Dies betrifft u.a.
weitere Honorartitel, Titel für Dienstreisen, Titel für Aus- und Fortbildung,
Titel für Gutachten und Veranstaltungen und Titel für Aufwendungen. 2. Bei der Vergabe von Aufträgen, Zuwendungen und
Zuschüssen sind zukünftig dem Vertragspartner bzw. Zuwendungsempfänger
Auflagen hinsichtlich der Führung von geschlechtsdifferenzierenden Statistiken
und zur inhaltlichen Umsetzung der gleichstellungspolitischen Leitlinien des
Bezirks und des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (§ 13, 14) zu erteilen. 3. Bei der Aufstellung des Haushaltes 2004 sind die oben
genannten Auflagen in den entsprechenden Erläuterungen der Titel zu erfassen. Abstimmung im Ausschuss: einstimmig Mit Beschluss der BVV, Drs.
Nr. 201/01, war das Bezirksamt aufgefordert, bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes
ab 2002 in Berichtsform darzustellen, inwieweit bei der Planung über die Verwendung
der Mittel den gleichstellungspolitischen Leitlinien zur Förderung
gleichberechtigter Lebensbedingungen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen
Rechnung getragen wird. Der Zwischenbericht des
Bezirksamtes vom 01.10.2002 und die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 219
zeigen, dass einige Fachbereiche des Bezirksamtes keine Statistiken zu ihren
Ausgaben führen bzw. führen werden. Für die Beurteilung des
Haushaltes nach gleichstellungspolitischen Kriterien ist es unverzichtbar,
nähere Auskünfte über die Verwendung der Mittel zu bekommen. Erst nach
Auswertung entsprechender Statistiken können die von der BVV beschlossenen
Leitlinien von der Verwaltung konkretisiert und sinnvoll umgesetzt werden. |
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