Drucksache - VII-0587  

 
 
Betreff: Asylrecht für Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und PiratenfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss federführender Ausschuss
08.01.2014 
öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
12.02.2014 
öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion & Piratenfraktion, 19 BVV am 11.12.13
Beschlussempfehlung IntA 21. BVV am 05.03.14
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

1

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Der EuGH erkannte mit seinem Urteil vom 07

Bezirksamt Pankow von Berlin      .04.2014

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksachen-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0587

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Asylrecht für Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität stärken

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-587.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

  1. Die BVV Pankow begrüßt und unterstützt eine Asylgewährung für Flüchtlinge, die aufgrund einer anderen als der heterosexuellen Orientierung oder aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Verfolgung betroffen sind.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Betreibern der Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk Pankow den Aushang und die Veröffentlichung von Informationen darüber anzuregen, dass entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 07.11.2013 zu den Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C-201/12 eine gleichgeschlechtliche sexuelle oder eine andere, sich von einer heterosexuellen Identität unterscheidende geschlechtliche Identität ein Asylgrund sein kann, sofern dementsprechende Handlungen im Herkunftsland mindestens mit einer Freiheitsstrafe bedroht sind und diese auch tatsächlich verhängt würde. Bei Vorliegen einer solchen Situation könne dies als Asylgrund auch im Eingangsverfahren des Asylverfahrens angegeben werden. Eine vorherige Beratung sei jedoch empfehlenswert.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 03.04.2014 wandte sich das Bezirksamt an die Betreiberin der Einrichtung in der Mühlenstraße 33, die PRISOD GmbH, und übermittelte ihr den o. g. Beschluss der BVV. Gleichfalls wurden der Betreiberin die Leitsätze des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 07.11.2013 zu den Rechtssachen C-199/12, C-200/12, C-201/12, das Urteil sowie die UNHCR-Leitlinien zu Anträgen auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestützt auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität vom November 2008 mit der Bitte, diese in geeigneter Form bekannt zu machen, übergeben.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

                 Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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