Drucksache - VII-0585  

 
 
Betreff: Umbenennung der gesamten öffentlichen Berliner Straße, im Ortsteil Heinersdorf, nach dem Berliner SPD-Politiker und ersten frei gewählten Oberbürgermeister Ost-Berlins, in „Tino-Schwierzina-Straße“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 19. BVV am 11.12.13
Anlagen VzK § 15, 19. BVV am 11.12.13

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Umbenennung der gesamten öffentlichen Berliner Straße, im Ortsteil

Heinersdorf, nach dem Berliner SPD-Politiker und ersten frei gewählten

Oberbürgermeister Ost-Berlins, in "Tino-Schwierzina-Straße"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ... folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Berliner Straße von der Straße Am Steinberg bis zur Romain-Rolland-Straße im Ortsteil Heinersdorf wird in "Tino-Schwierzina-Straße" umbenannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Begründung

 

Die Umbenennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß

§ 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.04.2013 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Umbenennung erfolgt auf zahlreiche an den Bezirksbürgermeister gerichtete Anträge von Bürgern, vermehrt von Senioren aus dem SPD Kreisverband Nordost (Pankow), zur Benennung einer Straße nach Tino Schwierzina im Ortsteil Weißensee. Mit der Benennung einer öffentlichen Straße nach Tino Schwierzina soll dem Wirken eines aufrechten Menschen und Demokraten ein würdiges Andenken gesetzt werden.

 

Tino-Antoni Schwierzina wurde am 30. Mai 1927 als Sohn eines Arztes im oberschlesischen Königshütte (heute Kralowska Huta) geboren. Noch vor Schulabschluss in Magdeburg wurde er zur Wehrmacht eingezogen und geriet bei Kriegsende in amerikanische Gefangenschaft. 1948 holte er das Abitur nach und nahm anschließend an der Humboldt Universität in Berlin ein Studium der Rechtswissenschaft auf, in dessen Verlauf er sich auf Wirtschaftsrecht spezialisierte. Von 1953 bis 1989 war Schwierzina als Justitiar in verschiedenen DDR-Außenhandelsbetrieben tätig. Im

Oktober 1989 war Tino Schwierzina Gründungsmitglied der Ost-SPD (zunächst unter dem Namen SDP) und übernahm das Amt des Schatzmeisters im Bezirksverband Berlin. Bei den ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990, wurde die SPD in Ost-Berlin mit 34,9 Prozent stärkste politische Kraft. Am 30. Mai 1990 wählte die Stadtverordnetenversammlung Tino Schwierzina an die Spitze eines SPD/CDU-Magistrats zum Oberbürgermeister Ost-Berlins. Seine Amtszeit, während der er große Popularität gewann, stand vollständig im Zeichen der Zusammenführung der beiden Stadthälften Berlins.
Nach den Gesamtberliner Wahlen im Dezember 1990 trat Schwierzina am

11. Januar 1991 zurück, um den Weg für die Bildung einer neuen Landesregierung freizumachen. Das Abgeordnetenhaus, dem er nun angehörte, wählte ihn zu seinem Vizepräsidenten. In dieser Funktion blieb Tino Schwierzina bis zum Ende der Legislaturperiode 1995. Für das neue Abgeordnetenhaus kandidierte er in Weißensee, wurde aber überraschend nicht wieder gewählt. 1996 verlieh ihm der Senat in Anerkennung seiner Verdienste den Ehrentitel Stadtältester. Im Jahre 2001 wurde

Tino Schwierzina das Bundesverdienstkreuz verliehen.

 

Er starb am 29. Dezember 2003 in Berlin.

 

Die Berliner Straße wurde ausgewählt, weil sie aufgrund ihrer stadträumlichen Bedeutung und der Nähe zum damaligen Wohnort des Namensgebers der Ehrung der Persönlichkeit gerecht wird. Außerdem wird der gesetzlich vorgeschriebenen allmählichen Beseitigung von Doppelbenennungen innerhalb Berlins Rechnung getragen:

In Berlin existieren gegenwärtig zehn Straßen, die nach der geografischen Bezeichnung "Berlin" benannt sind. Allein im Bezirk Pankow ist die Bezeichnung mit dem Grundwort "Berlin" bisher fünfmal vertreten. In der verbesserten Orientierungssituation innerhalb Berlins liegt ein erhebliches öffentliches Interesse an der Umbenennung begründet.

 

Bei der Berliner Straße handelt es sich um eine öffentliche Straße. Die Umbenennung entspricht den Grundsätzen der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetztes (AV Benennung) vom 01.07.2011.

Die Abfrage der übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämter Berlins sowie beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass innerhalb Berlins keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßennamen innerhalb Berlins nicht vorhanden sind. Die Statistische Schlüssel-Nr. lautet: 10799.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer, die Anwohner und Gewerbetreibenden wurden mit Informationsschreiben vom 25.09.2013 über die Umbenennungsabsicht des Bezirksamtes informiert (siehe Anlage). Die Umbenennungsankündigung wurde von einigen Anwohnern schriftlich und telefonisch kritisiert, insbesondere aufgrund des materiellen und zeitlichen Aufwandes bei der Aktualisierung von persönlichen Dokumenten und Firmenunterlagen. Diesbezügliche Schreiben und Telefonate von Betroffenen wurden im Rahmen des Verfahrensstandes beantwortet.

Für die rechtliche Wirksamkeit und die feierliche Enthüllung der Straßennamenschilder war zunächst der 29.12.2013 anvisiert. Dieser Termin wurde auf

Montag, den 02.06.2014 verschoben und den betroffenen Anwohnern ein großzügigerer Zeitrahmen gewährt, sich auf die Veränderung ihrer Adresse einzustellen.

Nachdem die Umbenennung rechtskräftig geworden ist, werden die betroffenen Grundstückseigentümer, die Anwohner und Gewerbetreibenden abschließend nochmals über den Stand des Verfahrens und zu den Modalitäten der Adressenummeldung informiert.

Für die nach Wirksamkeit der Umbenennung vorzunehmende Ummeldung der Personaldokumente wird zur Vermeidung langer Wartezeiten der Meldepflichtigen im zuständigen Bürgeramt des Amtes für Bürgerdienste, Berliner Allee 152 - 260, in 13088 Berlin, eine Hotline (Tel. 030-90295 - 7409) zur Terminvereinbarung geschaltet.

 

Die Schilder mit dem bisherigen Straßenamen werden vom Tage der Wirksamkeit der Umbenennung an für sechs Monate rot durchgestrichen und lesbar unter den Schildern mit dem neuen Straßennamen an den bisherigen Pfosten angebracht. Zusätzlich sind Erläuterungsschilder zur Persönlichkeit des Namensgebers vorgesehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für Beschilderung werden vom Titel: 52101 Kapitel: 4212 Unterkonto: 211 (Straßenunterhaltung) getragen. Diese werden auf ca. 650 Euro geschätzt.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage 1:              Lageplan

Anlage 2:              Informationsschreiben vom 25.09.2013

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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