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Drucksache - VII-0552
Das Bezirksamt wird ersucht:
Bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 beschäftigte sich die BVV u.a. mit den Haushaltsansätzen für die Sachmittel der Schulen. Dies führte im Ergebnis zu einer deutlichen Verstärkung der Titel im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf des Bezirksamtes. Unklarheiten bestanden in der BVV aber weiterhin über eine auskömmliche Finanzierung der Sachmittel. Die Selbstverwaltung der Schulen und damit die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Sachmittel sind gewollt und im Schulgesetz verankert. Eine transparentere Planung und Bewirtschaftung bei den Sachmitteln ist jedoch im Interesse aller, schließlich schafft die BVV die Voraussetzung für eine möglichst auskömmliche Ausstattung der Schulen auch bei den Sachmitteln.
Zwischen den Schulen und dem Bezirksamt wird ein Verfahren entwickelt, das einerseits die Schulen bei der eigenverantwortlichen Planung und Bewirtschaftung der Sachmittel unterstützt, aber gleichzeitig transparent macht, welche Bedarfe bei der Ausstattung der entsprechenden Haushaltstitel bestehen. Hierzu soll auf Grundlage einer Muster-Zielvereinbarung, die im Einzelnen in spezifische Zielvereinbarungen für die jeweiligen Schulen angepasst werden kann, ein Verfahren zwischen Schulen und Schulamt abgestimmt werden. In diesen Prozess werden der Ausschuss für Schule und Sport sowie der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien einbezogen.
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