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Drucksache - VII-0512
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Gleichstellungspolitisches Leitbild
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 06.08.2013 beschlossen: Alle Maßnahmen, Aktivitäten und Initiativen, die die Lebensrealität von Frauen und Männer, Mädchen und Jungen betreffen, orientieren sich im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik am Leitbild "Gleichstellung im Land Berlin", welches Bestandteil des aktualisierten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) ist.
Begründung
Mit dem Beschluss werden die Gleichstellungspolitischen Leitlinien des Bezirksamtes Pankow aus dem Jahr 2001 fortgeschrieben und den gleichstellungspolitischen Zielstellungen (GPR) des Landes Berlin angepasst.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Das Bezirksamt Pankow bekräftigt mit dem Beschluss die Verpflichtung zur praktischen Durchsetzung des § 21 (1) Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Ziel von Gleichstellungspolitik im Sinn des Leitbildes bedeutet die gleiche Verteilung von Ressourcen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Damit wird mittelbar ein Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung geleistet.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Eine aktive Gleichstellungspolitik fördert eine Arbeitswelt, die Frauen und Männer als Menschen mit familiären Pflichten Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gegenüber wahrnimmt. Sie fördert soziale Strukturen, in denen Frauen, Männer und ihre Kinder unabhängig von Ihrer Lebensform Rückhalt und Unterstützung finden.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Anlage: Leitbild "Gleichstellung im Land Berlin" und BA-Beschluss-Nr.: IV - 82/2001
GPR L / AG Leitbild Dezember 2012
Leitbild "Gleichstellung im Land Berlin"
Frauen und Männer*
bestimmen und prägen in gleichem Maße das gesellschaftliche Leben in seinen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Facetten,
leben gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Belangen und Phasen ihres Lebens,
erwirtschaften ihren eigenen Lebensunterhalt und eine armutsfeste Alterssicherung, gestützt auf gute Aus- und Weiterbildung, gleiche Entlohnung sowie gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt,
teilen sich gleichberechtigt Familien- und Fürsorgearbeit in Haushalt, Kindererziehung und Pflege unter Beibehaltung ihrer eigenständigen Existenzsicherung.
Frauen und Männer
partizipieren gleichberechtigt an den Ressourcen des Landes,
können auf eine Verwaltung vertrauen, die geschlechtergerecht spricht, schreibt und handelt,
lernen und lehren geschlechtergerecht in Schulen, Kitas und allen weiteren Bildungseinrichtungen,
erfahren in Gesundheitsversorgung und Sport geschlechtergerecht ausgestaltete Angebote.
Frauen und Männer
fühlen sich sicher, leben gewaltfrei und ohne sexistische Diskriminierungen im privaten wie im öffentlichen Raum,
entfalten sich frei in ihrer Persönlichkeit und werden in ihrer Vielfalt wahrgenommen und geachtet.
*Jungen, Mädchen und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentitäten, in ihren verschiedenen Lebensaltern und ihrer Vielfalt in Bezug auf sexuelle Orientierung, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
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