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Drucksache - VII-0504
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ... folgenden Beschluss gefasst:
Die Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 wird als Rechtsverordnung erlassen.
Begründung
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hat mit Drucksache Nr. VII-0462 auf ihrer 15. Tagung am 05.06.2013 den Entwurf der Rechtsverordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschlossen.
Die Anzeige nach § 30 Satz 2 AGBauGB, die mit Schreiben vom 17.05.2013, dem Entwurf des Verordnungstextes und der Beschlussvorlage für die BVV erfolgte, ergab, dass seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweIt, IV C, keine Bedenken zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 bestehen.
Diese teilte mit Schreiben vom 28.05.2013 mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins von der Absicht, die Erhaltungsverordnung aufzuheben, nicht berührt sind.
Damit lagen die Voraussetzungen für den Erlass der Aufhebungsverordnung vor.
Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt gemäß § 30 Satz 1 AGBauGB und § 36 Abs. 2 Buchstabe c und Abs. 3 BezVG die Rechtsverordnung erlassen. Diese wird nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Abwendung bestehender Haushaltsrisiken in nicht abschließend bezifferbarer Höhe.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage: Kopie der Rechtsverordnung
Anlage
Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24.05.2011
vom.....................2013
Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§ 1
Aufhebung der Rechtsverordnung
Die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 (GVBl. S. 233/234), wird aufgehoben.
§ 2
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für das in der anliegenden Karte mit einer geschlossenen Linie eingegrenzte Gebiet zwischen Belforter Straße, Straßburger Straße, Metzer Straße im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Wohnanlage Belforter Straße mit den Gebäuden Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36,Metzer Straße 35 - 37, ihren Grünanlagen sowie die Vorgärten auf Teilflächen der Belforter Straße, der Straßburger Straße und der Metzer Straße. Die Innenkante der Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.
§ 3
Verletzung von Vorschriften
(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
und
3. eine Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern, die im AG BauGB enthalten sind,
in den Fällen der Nummern 1 und 2 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 3 innerhalb von zwei Jahren nach Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Abs. 1 BauGB und gemäß § 32 Abs. 2 AG BauGB unbeachtlich.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 2013
Bezirksamt Pankow von Berlin
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Geltungsbereich der Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24.05.2011
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