Drucksache - VII-0504  

 
 
Betreff: Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 – 8, Straßburger Straße 33 – 36, Metzer Straße 35 – 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 16. BVV am 28.08.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          .2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ... folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 wird als Rechtsverordnung erlassen.

 

 

Begründung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hat mit Drucksache    Nr. VII-0462 auf ihrer 15. Tagung am 05.06.2013 den Entwurf der Rechtsverordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschlossen.

 

Die Anzeige nach § 30 Satz 2 AGBauGB, die mit Schreiben vom 17.05.2013, dem Entwurf des Verordnungstextes und der Beschlussvorlage für die BVV erfolgte, ergab, dass seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweIt, IV C, keine Bedenken zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 bestehen.

 

Diese teilte mit Schreiben vom 28.05.2013 mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins von der Absicht, die Erhaltungsverordnung aufzuheben, nicht berührt sind.

 

Damit lagen die Voraussetzungen für den Erlass der Aufhebungsverordnung vor.

 

Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt gemäß § 30 Satz 1 AGBauGB und § 36 Abs. 2 Buchstabe c und Abs. 3 BezVG die Rechtsverordnung erlassen.

Diese wird nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Abwendung bestehender Haushaltsrisiken in nicht abschließend bezifferbarer Höhe.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne

Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage:              Kopie der Rechtsverordnung

 

 

 


Anlage

 

Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung

gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs

für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36,

Metzer Straße 35 - 37

im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24.05.2011

 

vom.....................2013

 

 

Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

Aufhebung der Rechtsverordnung

 

Die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011 (GVBl. S. 233/234), wird aufgehoben.

 

 

§ 2

 

Geltungsbereich

 

Die Verordnung gilt für das in der anliegenden Karte mit einer geschlossenen Linie eingegrenzte Gebiet zwischen Belforter Straße, Straßburger Straße, Metzer Straße im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg.

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Wohnanlage Belforter Straße mit den Gebäuden Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36,Metzer Straße 35 - 37, ihren Grünanlagen sowie die Vorgärten auf Teilflächen der Belforter Straße, der Straßburger Straße und der Metzer Straße.

Die Innenkante der Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.

 

 

§ 3

 

Verletzung von Vorschriften

 

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.              eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften, die in
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des BauGB bezeichnet sind,

 

2.              nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

 

und

 

3.              eine Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern, die im AG BauGB enthalten sind,

 

in den Fällen der Nummern 1 und 2 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 3 innerhalb von zwei Jahren nach Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Abs. 1 BauGB und gemäß § 32 Abs. 2 AG BauGB unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 4

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                2013 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Geltungsbereich der Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5 - 8, Straßburger Straße 33 - 36, Metzer Straße 35 - 37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24.05.2011

 

 

 

 

 

 
 

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