Drucksache - VII-0479  

 
 
Betreff: Informationsbroschüre zu Bolzplätzen im Bezirk und zur Nutzung von Sportstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
07.08.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt   
04.09.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU 15.BVV am 5.6.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss SchulSport 17. BVV am 25.09.13
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014
VzK §13 SB-Anlage, BA 21. BVV am 05.03.2014

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, eine Informationsbroschüre zu erstellen, in der die Bolzplätze des Bezirks aufgelistet werden und die darüber informiert, welche Möglichkeiten es für die Sportler ohne Vereinsbindung gibt, Sportflächen des B

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Es gibt viele sogenannte Bolzplätze im Bezirk, auf denen man sportlich aktiv sein kann, die aber zum Teil nicht hinreichend bekannt sind

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .02.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0479

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Informationsbroschüre zu Bolzplätzen im Bezirk und zur Nutzung von Sportstätten

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17. ordentlichen Tagung am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  - Drucksache Nr. : VII-0479/13.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Intranetangebot zu erstellen, in dem die Bolzplätze des Bezirks aufgelistet werden und das darüber informiert, welche Möglichkeiten es für die Sportler ohne Vereinsbindung gibt, Sportflächen des Bezirkes nutzen zu können.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In der Anlage 1 findet sich eine von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeitete Übersicht aller Bolz-, Kombi- und Streetballplätze in Pankow. Die Übersicht wird auf unserer Internetseite eingestellt. Allerdings kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchen Abständen die Senatsverwaltung die Liste aktualisiert.

Hierzu ist anzumerken, dass Bolzplätze keine Sportflächen im Sinne des Sportförderungsgesetzes darstellen. Bolzplätze sind meist auf Spielplätzen angelegte Fußballplätze, die für die Gemeinnutzung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter zur Verfügung stehen. Sie sind von der Größe her erheblich kleiner als die genormten Fußballplätze.

Eine Übersicht von Bolzplätzen aller Bezirke findet sich im Übrigen auch hier:

http://www.ihrspielplatz.de/spezial/bolzplaetze.aspx

 


 

Interessenten, die eine Nutzung von Sportanlagen (Sportplatz/Sporthalle) des Bezirks beabsichtigen, können die Überlassung entsprechender Anlagen bei dem für die Vergabe zuständigen Fachbereich Sport beantragen.

 

Die Nutzung der Sportstätten ist in den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften geregelt. Sie wäre in diesem Fall kostenpflichtig. Gleichfalls setzt sie den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung voraus. Die Vergabegrundsätze schreiben im Hinblick auf die Mehrfachnutzung von Sportanlagen eine bestimmte Reihenfolge vor. Danach werden die Belange nicht organisierter Sportgruppen nachrangig behandelt. In der Praxis wird es damit schwierig, freie Nutzungszeiten zu finden.

 

Die Kosten- und Versicherungspflicht entfällt für Einzelsportler, die z.B. auf Rundlaufbahnen individuell laufen. Allerdings sind auch hier die Nutzungsmöglichkeiten abhängig von vorrangigen Nutzungen und den allgemeinen Öffnungszeiten der Sportanlagen, die personalbedingt nicht gleichmäßig sind.

Sporthallen kommen aufgrund der problematischen Zugangsvoraussetzungen in der Regel gar nicht in Betracht.

 

Aus den genannten Gründen erachtet das Bezirksamt es nicht für sinnvoll, ein Internetangebot über Möglichkeiten der Nutzung bezirkseigener Sportflächen für Sportler ohne Vereinsbindung zu erstellen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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