Drucksache - VII-0350  

 
 
Betreff: Taxirufsäule am S-Bahnhof Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU, 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 BA, SB 15. BVV am 05.06.13

Drucksachen

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die Taxen gehören gleichermaßen zum ÖPNV wie Busse und Bahnen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0350

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Taxirufsäule am S-Bahnhof Karow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12. Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0350

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der WBT Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG dafür einzusetzen, dass am nördlichen Ausgang des S-Bahnhofs Karow eine Taxirufsäule installiert wird."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Taxirufsäulen stellen eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes dar, die einer straßenrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Die WBT Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG wurde vom Bezirksamt gebeten, den Standort am nördlichen Zugang des S-Bahnhofes Karow zu prüfen und hat zugesagt, bei Vorliegen der technischen und finanziellen Voraussetzungen eine Säule zu errichten.

Zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis hat bereits ein Ortstermin stattgefunden. Weitere Einflussmöglichkeiten hat das Bezirksamt nicht.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 


2

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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