Drucksache - VII-0339  

 
 
Betreff: Benennung von Schulen - 44. Grundschule Pankow (03G44) Sulzfelder Str. 15 in 13088 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt, 12. BVV am 30.1.2013

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                 .01.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung von Schulen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 22.01.2013
beschlossen:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die

44. Grundschule Pankow (03G44), Sulzfelder Str. 15 in 13088 Berlin

den Namen

 

„Georg-Zacharias-Grundschule“  Berlin-Pankow

 

erhält.

 

Begründung:

 

Die ehemalige  „Zacharias-Grundschule“ wurde ab dem Jahr 2003 als Filiale der Grundschule im Moselviertel geführt. Aufgrund steigender Schülerzahlen gründete sich die Schule neu. Seit dem 1. August 2010 fungiert sie wieder als eigenständige Schule (44. Grundschule Berlin-Pankow). Innerhalb von drei Jahren nach ihrer Gründung muss die Schule einen Namen erhalten.

Mit der Auswahl von Namensvorschlägen befasste sich eine Arbeitsgruppe im Rahmen des Lehrerstudientages. Weiterhin waren jede einzelne Klasse und die Elternschaft zur Einreichung geeigneter Namensvorschläge aufgerufen. Im Ergebnis lagen  verschiedene Vorschläge zur Entscheidungsfindung vor.

 

Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz im Februar 2012 einstimmig, dem Bezirksamt für die 44. Grundschule Pankow (03G44) den Namen „Georg-Zacharias-Grundschule“ vorzuschlagen.

 

Georg Zacharias scheint als Persönlichkeit zur Benennung der Einrichtung würdig.

 

Der Sportler Georg Zacharias (geb.14.06.1884 in Weißensee, gest. 31.07.1953 in Charlottenburg) nahm im Jahr 1904 an den Olympischen Sommerspielen in St. Louis (USA) teil und errang eine Goldmedaille im Brustschwimmen sowie eine Bronzemedaille im Rückenschwimmen.

 

Am 05.August 1905 stellte er den ersten offiziellen Weltrekord in der Schwimmgeschichte über 500 Meter Brustschwimmen auf und war zudem der erste Olympiateilnehmer aus der Region Berlin-Weißensee überhaupt.

 

Georg Zacharias lebte hier bis 1930.

 

Im Jahr 2002 wurde er in den USA in die Ruhmeshalle des internationalen Schwimmsports aufgenommen.

 

Die G 44 versteht sich als sportbetonte Grundschule. Die Kinder erhalten zusätzlich zum Rahmenlehrplan ab der ersten Klasse eine Sportstunde und ab der 4. Klasse zwei Sportstunden zusätzlich. Bereits ab Klasse 2 erlernen die Schülerinnen und Schüler das Schwimmen.

Viele Schülerinnen und Schüler betätigen sich in den verschiedensten Sportarten sehr aktiv und konnten bereits einige Siege bei regionalen- und überregionalen Sportwettkämpfen erringen. Besonders erfolgreich sind die Schwimmerinnen und Schwimmer der G 44. Es gibt einen speziellen Zug, in dem ausschließlich Kinder lernen, die in Schwimmvereinen trainieren.

 

Der im Jahre 2010 gegründete Förderverein „Zacharias der 44. Grundschule in Berlin-Weißensee“ unterstützt entsprechende Aktivitäten.

Die Schule fühlt sich den Leistungen von Georg Zacharias traditionell verpflichtet und möchte einen Beitrag dazu leisten, dass dieser nicht in Vergessenheit gerät.

 

Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  am 02.01.2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 1/2013 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).

 

Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte mit Schreiben vom 22.02.2012. Der Name "Georg-Zacharias-Grundschule" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. I. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).

 

Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

neues Schulschild                            52 €              Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung

diverse Stempel                            26 €              SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

entfällt

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für
                                                                      Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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