Drucksache - VII-0293  

 
 
Betreff: Bezahlbare Wohnungen für Menschen, die Arbeitslosengeld II, Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 10 BVV am 7.11.12
Beschlussempfehlung StadtGrün 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, ZB 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im Bezirk Pankow dafür einzusetzen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für den Personenkreis derer zu Verfügung steht, deren Kosten der Unter-kunft über eine Anspruchsberecht

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Im Bezirk Pankow finden immer mehr Menschen, die ihre Wohnkosten durch den Bezug von Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz decken müssen, keinen für sie finanzierbaren Wohnraum mehr, der den Richtwerten der Wohnungsaufwen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .01.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0293/13

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bezahlbare Wohnungen für Menschen, die Arbeitslosengeld II, Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Tagung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:VII-0293/13.

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im Bezirk Pankow dafür einzusetzen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für den Personenkreis derer zu Verfügung steht, deren Kosten der Unterkunft über eine Anspruchsberechtigung aus dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden.

Dazu ist

  1. der aktuelle Bestand und Bedarf zu ermitteln und der zukünftige Bedarf abzuschätzen,
  2. zu klären, inwieweit Wohnraum, der mit Sanierungsmitteln gefördert und einer Belegungsbindung unterliegt, dem angesprochenen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden kann,
  3. die BVV auf ihrer 15. Tagung über die Ergebnisse insbesondere zu kurzfristigen und längerfristigen Lösungsmöglichkeiten zu informieren.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Zu 1. und 2. wurde der BVV gegenüber am 05. Juni 2013 berichtet.

 

 

Zu 3.

Das Bezirksamt setzt sich in seinen Gesprächen mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und den Wohnungsbaugenossenschaften kontinuierlich dafür ein, dass ausreichend Wohnungen für den angesprochenen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können. Dies betrifft sowohl Bestandswohnungen, die auch nach Modernisierungsmaßnahmen bezahlbar bleiben sollen als auch Neubauprojekte, die jeweils einen signifikanten Anteil an preisgünstigen Wohnungen erhalten sollen.

 

Um das genannte Ziel zu erreichen, wird in jedem Einzelfall von Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauprojekten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder der Genossenschaften versucht, entsprechende Verträge abzuschließen.  Da sowohl die Bedarfszahlen für entsprechende Wohnungen einer Dynamik unterliegen als auch das Angebot an entsprechenden Wohnungen variiert, z.B. weil Bindungen auslaufen, kann weder eine abschließende kurzfristige noch eine abschließende langfristige Lösung erreicht werden. Vielmehr wird kontinuierlich der Versuch unternommen werden müssen, auf entsprechende Bedarfe zu reagieren.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, dass es sich bei der angesprochenen Thematik um ein gesamtstädtisches Problem handelt,  dem nur durch entsprechende Prioritätensetzungen im Rahmen der gesamtstädtischen Wohnungspolitik wirksam begegnet werden kann.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                                                    Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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