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Drucksache - VII-0293
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0293/13
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bezahlbare Wohnungen für Menschen, die Arbeitslosengeld II, Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Tagung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:VII-0293/13.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im Bezirk Pankow dafür einzusetzen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für den Personenkreis derer zu Verfügung steht, deren Kosten der Unterkunft über eine Anspruchsberechtigung aus dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden. Dazu ist
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. und 2. wurde der BVV gegenüber am 05. Juni 2013 berichtet.
Zu 3. Das Bezirksamt setzt sich in seinen Gesprächen mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und den Wohnungsbaugenossenschaften kontinuierlich dafür ein, dass ausreichend Wohnungen für den angesprochenen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können. Dies betrifft sowohl Bestandswohnungen, die auch nach Modernisierungsmaßnahmen bezahlbar bleiben sollen als auch Neubauprojekte, die jeweils einen signifikanten Anteil an preisgünstigen Wohnungen erhalten sollen.
Um das genannte Ziel zu erreichen, wird in jedem Einzelfall von Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauprojekten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder der Genossenschaften versucht, entsprechende Verträge abzuschließen. Da sowohl die Bedarfszahlen für entsprechende Wohnungen einer Dynamik unterliegen als auch das Angebot an entsprechenden Wohnungen variiert, z.B. weil Bindungen auslaufen, kann weder eine abschließende kurzfristige noch eine abschließende langfristige Lösung erreicht werden. Vielmehr wird kontinuierlich der Versuch unternommen werden müssen, auf entsprechende Bedarfe zu reagieren.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass es sich bei der angesprochenen Thematik um ein gesamtstädtisches Problem handelt, dem nur durch entsprechende Prioritätensetzungen im Rahmen der gesamtstädtischen Wohnungspolitik wirksam begegnet werden kann.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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