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Drucksache - VII-0276
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0276
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mehr Sicherheit und weniger Lärm in der Hermann-Hesse-Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13.Tagung der BVV am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0276:
" Das Bezirksamt wird ersucht, a. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Hermann-Hesse-Straße auf dem Abschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Dietzgenstraße durchgängig und zeitlich unbegrenzt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit festgesetzt wird, um den erheblichen Verkehrslärm zu reduzieren und die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. b. durch geeignete Maßnahmen die Querungssituation für den Fußverkehr, insbesondere im Bereich des Nahversorgungszentrums zu verbessern und dabei die Planungen der BVG für die Umgestaltung der Hermann-Hesse-Straße und die dabei angedachte Verlegung der Haltestellen in die Fahrbahnmitte zu berücksichtigen. Primäres Ziel muss es sein, dass die Sicherheit der Querenden erhöht wird. Dabei ist die in Planung befindliche Radverkehrsanlage zu integrieren und gezielt voranzubringen. c. bis zu einer Neuordnung der Verkehre durch geeignete Maßnahmen das Linksabbiegen durch in Richtung Osten fahrende Fahrzeuge zu den Verkaufseinrichtungen auf der Nordseite der Hermann-Hesse-Straße sowie das Linksabbiegen von Stellplätzen der Verkaufseinrichtungen in die Hermann-Hesse-Straße zu unterbinden und Verstöße gezielt zu sanktionieren. d. der BVV eine Planung vorzulegen und mit dem zuständigen Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung abzustimmen, die den Zielvorstellungen der unter a bis c benannten Punkte entspricht und gegebenenfalls auch die Erreichbarkeit der Verkaufseinrichtungen durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) verbessert. Andernfalls ist das Linksabbiegen dauerhaft zu untersagen. e. einer weiteren Ausweitung der Verkaufsfläche in diesem Bereich entgegenzuwirken und keine Heraufstufung der Zentrenfunktion vorzunehmen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat zu den Fragen a) - d) geantwortet:
"Die Herrmann-Hesse-Straße ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Hauptverkehrsstraße der Stufe II integriert. Ihrer Zweckbestimmung nach ist diese gegenüber den angrenzenden Tempo 30 Zonen zur Aufnahme von Durchgangsverkehr bestimmt.
Die durchschnittliche Fahrbahnbreite beträgt 8 Meter mit je einem Fahrstreifen pro Richtung. Fahrbahnmittig wird die Straßenbahn geführt.
Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.
In unmittelbarer Nähe zum Einkaufszentrum findet sich eine signaltechnische gesicherte Querungsstelle, die jedoch von den Fußgängern nur ungenügend angenommen wird. Fußgänger nehmen unverständlicherweise eine Gefährdung ihrer Person in kauf und queren auf dem gesamten Streckenabschnitt des Einkaufszentrums.
Die von mir angeforderte Auskunft aus der örtlichen Unfalllage bei der Berliner Polizei hat gezeigt, dass für vorhandene Unfälle zumeist auf das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes oder auf das Wenden bzw. Rückwärtsfahren zurückzuführen sind. Diesen Verkehrsunfällen kann auch nicht mit einer Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h begegnet werden.
Langfristig wird im Rahmen der Gleissanierung geprüft, ob eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit gegeben sein könnte.
Des Weiteren begehren Sie bis zur Neuordnung der Verkehre das Linksabbiegen für Fahrzeuge in östliche Richtung auf das Gelände des Einkaufszentrums zu unterbinden. Vorort findet sich Z 295 StVO, was grundsätzlich an dieser Stelle das geeignete Mittel hierzu ist, da aufgrund der Gleismittellage z. B. der Bau eines Mittelstreifens nicht möglich ist.
Unter Berücksichtigung meiner vorstehenden Ausführung kann ich Ihrem Anliegen nicht entsprechen."
Die Beantwortung der Frage e) erfolgte durch das Bezirksamt bereits im 1. Zwischenbericht.
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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