Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0321
Siehe
Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 31.03.2006 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drs.V 0321/2002 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Zentrale Inkassostelle des
Bezirkes Schlussbericht Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 12.
Sitzung am 29.01.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache Nr.: V – 0321/02 Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Schaffung einer zentralen Inkassostelle
zur Beitreibung von Forderungen des Bezirkes zu schaffen ist. Hierbei
ist Folgendes zu beachten: -
durch die Bildung
einer zentralen Inkassostelle kann Personal von den betroffenen Fachabteilungen zur Inkassostelle wechseln.
Es gilt der Grundsatz: Personal folgt Aufgabe. Weiterhin sollen Überhangkräfte
ergänzend eingesetzt werden. -
eine enge
Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt ist sicherzustellen. Der
BVV ist zu ihrer 13. Tagung hierüber Bericht zu erstatten. wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt folgt dem
Ersuchen der BVV Ds. V 0321/2002
Möglichkeiten zur Schaffung einer zentralen Inkassostelle des
Bezirksamtes Pankow zu prüfen und hat hierzu in seiner Sitzung am 04.04.06
folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Umsetzungskonzept (Anlage) für eine
zentralisierte Aufgabenwahrnehmung der Inkassoaufgaben des Bezirksamtes Pankow
wird beschlossen. 2. Das Konzept ist in Abstimmung mit den
Organisationseinheiten über den konkreten Aufgaben- und Aktentransfer bis zum
01.08.06 umzusetzen. Der Bereich Organisation der
SE Innere Dienste hat die Organisation der Inkassoaufgaben des Bezirksamtes
untersucht. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Organisationsänderung gemäß des
Umsetzungskonzeptes für eine zentralisierte Aufgabenwahrnehmung (Anlage) mit
dem Ziel einer nach einheitlichen Grundsätzen organisierten und konsequent
durchgeführten Vollstreckungstätigkeit. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Erwartet wird eine Erhöhung
der Einnahmen bei erfolgreicher Vollstreckung in späteren Haushaltsjahren sowie
eine perspektivische Senkung der Personalausgaben. Die für die Aufgabenerfüllung
notwendigen Stellenbeschreibungen (Anforderungsprofile) werden kurzfristig
erarbeitet und interessierten Dienstkräften des Bezirksamtes mit der Bitte um
eine entsprechende Interessenbekundung zur Verfügung gestellt. Es werden Auswahlverfahren
unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen durchgeführt. Nach der Auswahl
von zwei geeigneten Dienstkräften (je eine für Fin und RA) werden diese dort
entsprechend dem Konzept eingesetzt. Die von diesen Dienstkräften
besetzten Stellen werden im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung (2008)
in die entsprechenden Kapitel (3303 und 3305) verlagert. Zwischen den
Organisationseinheiten, aus denen Aufgaben weggehen und den
Organisationseinheiten, aus denen die ausgewählten Bewerber/innen und deren
Stellen stammen, ist ein personalwirtschaftlicher Ausgleich herzustellen. Die Wertigkeit der
Aufgabengebiete wird zwischen den Besoldungsgruppen A7 - A8 bzw. den
vergleichbaren Vergütungsgruppen für Angestellte liegen. Durch die SE Finanzen und das
Rechtsamt werden die Beschreibungen der Aufgabenkreise (BAK) erarbeitet, um die
sachgerechte Bewertung der Aufgabengebiete vornehmen zu können. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen Keine
Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung Keine
Kinder- und
Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen
Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister Anlage: Umsetzungskonzept für eine
zentralisierte Aufgabenwahrnehmung
Anlage SE Innere Dienste – Bereich Organisation Tel.: (9295) 7546 Organisation von Inkassoaufgaben im Bezirksamt Pankow von
Berlin Umsetzungskonzept für eine zentralisierte Aufgabenwahrnehmung Ausgehend von den Ergebnissen und Empfehlungen der
Organisationsuntersuchung zur Organisation von Inkassoaufgaben und in Absprache
mit den Leitern des Rechtsamtes und des Finanzservices soll eine
Zentralisierung der bisher in den einzelnen Fachabteilungen wahrgenommenen
Inkassoaufgaben des Bezirksamtes in einem stufenweisen Verfahren wie folgt
umgesetzt werden. 1. Stufe Die erste Stufe umfasst zwei wesentliche organisatorische Veränderungen: a)
Bearbeitung der privatrechtlichen
Inkassovorgänge - mit Ausnahme der Kosteneinziehungsstellen der Bereiche Soziales und
Jugend - zentral im Rechtsamt Die Fachämter, welche bisher die Durchsetzung berechtigter Forderungen in eigener Verantwortung wahrzunehmen hatten, übergeben den Vorgang an das Rechtsamt zur weiteren Bearbeitung, nachdem vom Zahlungspflichtigen nach der 1. Mahnung keine Zahlung geleistet wurde. Das Rechtsamt führt über das
Fachverfahren RA-Micro eine Schuldnerkartei für alle dort bearbeiteten Fälle. Gemäß
dem Grundsatz "Personal folgt Aufgabe" wird das Rechtsamt in Stufe 1
um eine Stelle des
mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (A7/ A8 oder vergleichbare
Vergütungsgruppe) verstärkt. Der zusätzliche Personalbedarf des Rechtsamtes
wird kompensiert durch Einsparung von Stellenanteilen in den Fachämtern, deren
Aufgabe von der Verlagerung betroffen ist. Die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Dienstkraft im Rechtsamt ist übergangsweise gewährleistet. Eine dauerhafte Lösung muss noch gefunden werden. b)
Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen
Inkassovorgänge - mit Ausnahme des Bereiches Soziales - zentral in der
SE Finanzen (Bezirkskasse) bzw. im Rechtsamt nach
erstem erfolglosen Vollstreckungsversuch. Im Bereich Jugend zentrale Bearbeitung
der Inkassovorgänge nur für komplett abgeschlossene Fälle (keine Hilfe für kein
Familienmitglied im Jugendamt). Die Bearbeitung des Inkassoverfahrens erfolgt weitestgehend IT-gestützt im Verfahren Profiskal durch die Bezirkskasse. Diese übernimmt die Bearbeitung der Vorgänge und erteilt Vollstreckungsaufträge an das Finanzamt. Nach Durchführung des Verfahrens erfolgt eine Rückmeldung des Finanzamtes gegenüber der Bezirkskasse. Konnte danach eine Forderung nicht beigetrieben werden, erfolgt die Weiterleitung des Vorgangs von der Bezirkskasse an das Rechtsamt. Dort erfolgt für derartige Fälle die Endbearbeitung und ggf. die Empfehlung hinsichtlich von Maßnahmen nach §59 LHO. In der
Bezirkskasse besteht aufgrund der kapitelübergreifenden Zugriffsrechte in
Profiskal ein Überblick über sämtliche öffentlich-rechtliche Forderungen an
einen Schuldner. Über das Fachverfahren RA-Micro ist
im Rechtsamt eine Schuldnerkartei für dorthin zur Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Forderungen
abgegebene Vorgänge zu erstellen. In Stufe 1 wird die Bezirkskasse mit 1 Dienstkraft des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (A7/ A8 oder vergleichbare Vergütungsgruppe) personell verstärkt. Die Verstärkung erfolgt aus Stellenanteilen der Bereiche, in denen diesbezügliche Aufgaben entfallen. Insbesondere die Ermittlungstätigkeit und der persönliche Kontakt zu dem Schuldner sollen verstärkt betrieben werden, um bessere Erfolge bei der Schuldenbeitreibung zu erzielen. Die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Dienstkraft in der Bezirkskasse ist gewährleistet. Eine weitere personelle Verstärkung des Rechtsamts wegen der
Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Inkassovorgänge ist nach dem gegenwärtigen
Kenntnisstand nicht erforderlich, die Aufgaben werden vorerst von der
zusätzlichen Dienstkraft für die Bearbeitung privatrechtlicher Inkassovorgänge
abgedeckt Bereits in der 1. Stufe sind verschiedene flankierende Maßnahmen, die zu einer effektiveren Inkassobearbeitung führen, umzusetzen: F
Erarbeitung
allgemeingültiger Anforderungen an die Aufbereitung von Vorgängen vor Abgabe an
das Rechtsamt durch das Rechtsamt F
Schaffung einer
Zugriffsmöglichkeit auf das Meldesystem Meso für alle Dienstkräfte in den
Fachabteilungen, die mit der Erhebung privatrechtlicher und
öffentlich-rechtlicher Forderungen befasst sind, und den Inkassostellen der
Bezirkskasse und des Rechtsamts sowie die Schaffung einer Datenabfragemöglichkeit im System
Profiskal in der Inkassostelle des Rechtsamts F in der Einführungsphase begleitende Fortbildung der Inkasso-Dienstkräfte (vgl. VAk-Programm 2006) 2. Stufe Die in Stufe 1 geschaffene neue Organisation - insbesondere die personelle Ausstattung - ist etwa 1 Jahr nach Einführung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist insbesondere festzustellen, inwieweit die personelle Ausstattung noch den Aufgaben angemessen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt lassen sich dann sowohl Aussagen über die eingetretenen Synergieeffekte als auch über die Fallzahlentwicklung nach der Zentralisierung treffen. Des Weiteren ist dann zu prüfen, ob nunmehr sinnvollerweise eine Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Inkassovorgänge von Soziales und weitere privatrechtliche Inkassovorgänge von Jugend und Soziales in die zentralisierte Bearbeitung erfolgen kann. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |