Drucksache - VII-0160  

 
 
Betreff: Verbesserung der Querungssicherheit an der Blankenburger Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
28.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 7. BVV am 13.06.12
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der gesamten Länge (2,41 km) der stark befahrenen Blankenburger Chaussee (und deren Verlängerung Karower Damm) befindet sich nicht eine einzige Querungshilfe

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .02.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0160

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verbesserung der Querungssituation an der Blankenburger Chaussee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9.Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0160:

 

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung und der Verkehrslenkung Berlin ins Benehmen zu setzen und Varianten zu erarbeiten, wie die Querungssicherheit an der Blankenburger Chaussee auf Höhe der Beuthener Straße/ Straße 43 im Pankower Ortsteil Karow verbessert werden kann.

Die Ergebnisse des Abwägungsprozesses sind dem zuständigen Ausschuss der BVV Pankow zur Kenntnis zu geben.

Die Umsetzung der Vorzugsvariante ist sodann in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss umgehend voranzutreiben.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Antwort der zuständigen Verkehrslenkung Berlin liegt inzwischen vor und lautet:

 

„Die Erhöhung der Querungssicherheit in der Blankenburger Chaussee an den leicht versetzten Knotenarmen Beuthener Str. - Straße 43 wurde im Herbst vergangenen Jahres durch die Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) einer intensiven Prüfung unterzogen. Eine Verkehrerhebung Ende August 2011 ergab ein vergleichsweise geringes Querungsbedürfnis. Es querten maximal 24 Fußgänger in einer Stunde, welche jedoch außerhalb der verkehrlichen Spitzenstunden lag. Nach Inaugenscheinnahme vor Ort wurde in Abstimmung mit dem Verkehrsdienst der Polizeidirektion 1, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VII B 42, und dem Tiefbauamt Pankow kein Erfordernis für ergänzende Maßnahmen zur Erleichterung der Querung der 6,50 m breiten Fahrbahn gesehen. Nach stadtweit üblichen Wartezeiten haben sich im fließenden Verkehr stets ausreichend große Lücken zur sicheren Querung ergeben.

Da die Antragstellerin als Vertretung der im Umfeld befindlichen Kindertagesstätte mit der Ablehnung ergänzender straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nicht einverstanden war und sich im Frühjahr letzten Jahres ein Verkehrsunfall mit einem 12-jährigen Kind, welches ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrbahn betrat, ereignete, wurde die Örtlichkeit erneut im Frühjahr letzten Jahres in der AG-FGÜ erörtert. Mehrere Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten bestätigten die bisher getroffene Entscheidung, dass an der Blankenburger Chaussee/Beuthener Str. – Straße 43 keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich sind. Letztmalig wurde in dieser Angelegenheit ein ablehnender Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gegenüber einer Elterninitiative Ende Juni 2012 gefertigt. Der Rechtsweg wurde seitens der Elterninitiative nicht weiter verfolgt.

 

Ich bedauere sehr, dass ein querungswilliges Kind an dieser Kreuzung verletzt worden ist. Diese Art von Verkehrsunfällen, die auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, ereignet sich bedauerlicherweise im gesamten Stadtgebiet. Hier bedarf es einer Untersuchung meiner Behörde, ob an der Unfallörtlichkeit eine allgemeine Gefahrenlage existiert, welche einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer überfordert und straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zwingend erforderlich machen. Diesem Prüfauftrag ist meine Behörde hinreichend durch Verkehrsbeobachtungen und Heranziehung der polizeilichen Unfallstatistik nachgekommen.

Nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik war dieser Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung der einzige in den vergangenen 3 Jahren.

 

Aus den angeführten Gründen kann ich weiterhin keine besondere Gegebenheiten - auch hinsichtlich der Anforderungen an querungswillige Kinder - an dieser Örtlichkeit erkennen, welche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen rechtfertigen würden.“

 

Die Umsetzung des BVV-Beschlusses ist somit, wenn auch ergebnislos, erfolgt. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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