Drucksache - VII-0142  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA 6. BVV am 25.04.12
BVzK§15 BA, Anlage, 6. BVV am 25.04.12

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin.2012

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:

 

Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt, die neu entstehende private Erschließungsstraße an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße in 13187 Berlin, Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“ zu benennen.

 

 

Begründung:

 

Die Benennung der Privatstraße soll auf Antrag und Kosten der Eigentümerin des Baufeldes an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße in 13187 Berlin erfolgen. Die URBANSPACES Unternehmensgruppe entwickelt für die Kondor Wessels Gruppe das Bauvorhaben an der Florastraße 5 – 7, Gaillardstraße 33 – 44 und Görschstraße 17.

 

Auf dem Baufeld wird ein neuer umfeldtypischer Wohnstandort errichtet, welcher mit dem Namen „Floragärten Berlin-Pankow“ bezeichnet wird. Die zu benennende Privatstraße dient der Anbindung des Wohnquartiers an das öffentliche Straßennetz als Verbindungsstraße zwischen den öffentlichen Straßen Gaillardstraße und Görschstraße sowie der inneren Erschließung des Areals als Ringstraße mit jeweils einem nördlich und zwei südlich abzweigenden kurzen Stichstraßen. Die eigenständige Benennung der Straße wird durch die Notwendigkeit der Nummerierung der neuen Wohngebäude gestützt. Die Benennung dient folglich der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Aufnahme in das System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen und weiteren öffentlichen Trägern.

 

In Anlehnung an die Bezeichnung des neu entstehenden Wohnquartiers sowie die in unmittelbarer Nähe angrenzende Florastraße soll die Erschließungsstraße in „In den Floragärten“ benannt werden.

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

 

Die Lage und der Verlauf der Straße sind auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage – Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias KöhneJens-Holger Kirchner

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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