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Drucksache - VII-0142
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin.2012
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, die neu entstehende private Erschließungsstraße an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße in 13187 Berlin, Ortsteil Pankow in „In den Floragärten“ zu benennen.
Begründung:
Die Benennung der Privatstraße soll auf Antrag und Kosten der Eigentümerin des Baufeldes an der Florastraße, Gaillardstraße und der Görschstraße in 13187 Berlin erfolgen. Die URBANSPACES Unternehmensgruppe entwickelt für die Kondor Wessels Gruppe das Bauvorhaben an der Florastraße 5 – 7, Gaillardstraße 33 – 44 und Görschstraße 17.
Auf dem Baufeld wird ein neuer umfeldtypischer Wohnstandort errichtet, welcher mit dem Namen „Floragärten Berlin-Pankow“ bezeichnet wird. Die zu benennende Privatstraße dient der Anbindung des Wohnquartiers an das öffentliche Straßennetz als Verbindungsstraße zwischen den öffentlichen Straßen Gaillardstraße und Görschstraße sowie der inneren Erschließung des Areals als Ringstraße mit jeweils einem nördlich und zwei südlich abzweigenden kurzen Stichstraßen. Die eigenständige Benennung der Straße wird durch die Notwendigkeit der Nummerierung der neuen Wohngebäude gestützt. Die Benennung dient folglich der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Aufnahme in das System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen und weiteren öffentlichen Trägern.
In Anlehnung an die Bezeichnung des neu entstehenden Wohnquartiers sowie die in unmittelbarer Nähe angrenzende Florastraße soll die Erschließungsstraße in „In den Floragärten“ benannt werden.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage und der Verlauf der Straße sind auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage – Lageplan
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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