Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0121
1. Das Bezirksamt wird ersucht, 2 Wochen vor Beschlussfassung von allen Bauvorbescheiden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen diese zur Kenntniss zu geben. Auch bei Bebauungsplänen ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen frühzeitig über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren.
2. Bei Bauvorhaben des Bezirks hat das Bezirksamt die BVV und die Bürger des Bezirks in geeigneter Weise über das Bauvorhaben frühzeitig zu Informieren. Auch bei Bebauungsplänen sind die Bürger frühzeitig in geeigneter Form über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren.
Geeignet ist, die Veröffentlichung des gesamten Bauplans mit einer kurzen Beschreibung über die Änderungen und Auswirkungen auf die umliegende Umgebung, Veränderungen von Straßenverläufen, Veränderungen von Grundstücken, ggf. Grundrissänderungen von Wohnungen, Veränderungen in der Versorgungsstruktur der Bürger z. B. Veränderungen von zu- und Ableitungen von Gas, Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon, Internet aber auch Veränderungen der zur Verfügung stehenden Gewerbefläche in der näheren Umgebung, Veränderung von Grünflächen, Spielplätzen und Erholungsstätten.
3. Daten Dritter in Verträgen sind ggf. zu schwärzen / unkenntlich zu machen. Nach den Bauvorbescheiden, die nicht im Einklang mit Nutzungsabsichten der BVV standen (wie zum Beispiel Pfefferberg, Belforterstr./Wasserturm, KGA Famos), wird klar, dass es bedeutsam für die BVV ist, Informationen vor der Erteilung von Bauvorbescheiden zu bekommen. Das Bezirksamt sieht sich im Moment aufgrund von fehlenden Informationen in der Vergangenheit z. B. einem Amtspflichthaftungsprozess gegenüber, der für das Bezirksamt sehr teuer werden könnte. Bis heute ist unklar, aufgrund welcher Information die Bauvorbescheide erlassen wurden. Es erscheint daher sinnvoll, um zukünftige Schwierigkeiten zwischen Bezirksamt und BVV zu vermeiden, die BVV stärker in den Informationsstand des Bezirksamtes mit einzubinden. Zudem wird hiermit auch die BVV befähigt ggf. Informationen an die Bürger zu gewährleisten und damit auch Bürgerbeteiligung zu etablieren. Zudem kann erst durch die umfassende Information der BVV gegenüber dem Bezirksamt ggf. Verwaltungshandeln angeregt werden und offene Fragen geklärt werden. Zudem würde dies auch die Transparenz des Bezirksamtes erhöhen.
Es sollte auch diskutiert werden, wie Auswirkungen von Bebauungsplanverfahren besser an die Bürger kommuniziert werden können und wo öffentlichkeitswirksam Bebauungspläne und eine detaillierte Beschreibung der Änderungen und Auswirkungen des Bebauungsplanes aufgestellt werden können.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft ist bereits im Baugesetzbuch in § 3 BauGB festgeschrieben. Leider wird viel zu wenig über Bauabsichten und bauliche Änderungen von Seiten des Bezirks informiert. Zudem ist nicht geregelt wie die Information an die Bürger verbreitet werden soll und vor Allem zu welchem Zeitpunkt die Bürger informiert werden sollen. Deshalb bedarf es einer Konkretisierung und Erarbeitung von Informationskriterien.
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