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Drucksache - VII-0118
Siehe anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage Wahl der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser des Bezirks Pankow von Berlin für die VII. Wahlperiode
2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Zur Patientenfürsprecherin oder zum Patientenfürsprecher nach § 30 Abs. 1 LKG werden gewählt:
· Herr Manfred Pinkwart für das HELIOS Klinikum Berlin-Buch, Schwanebecker Chaussee 50 in 13125 Berlin
2. Zum Patientenfürsprecher nach § 30 Abs. 1 und 5 LKG in Verbindung mit § 40 PsychKG wird gewählt:
Jede Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 16 Absatz 1 Buchstabe e) Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 30 Abs.1 Satz 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Entsprechend der novellierten Fassung des LKG vom 18. September 2011 hat die Besetzung dieses Ehrenamtes nach berlinweit einheitlichen Standards zu erfolgen. Die Bezirke haben ein Anforderungsprofil zu erstellen und die Ämter öffentlich auszuschreiben.
Das Bezirksamt Pankow hat auf der Grundlage eines auf der Landesebene von allen Bezirken gemeinsam erstellten Anforderungsprofils (siehe Anlage) die Ämter der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher für alle sechs Krankenhäuser und der psychiatrischen Klinik des Bezirks öffentlich ausgeschrieben.
Für die zu besetzenden Ehrenämter bewarben sich insgesamt zehn Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Bewerberin nahm ihre Bewerbung zurück. Mit den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern wurden Auswahlgespräche geführt. Zu diesem Zweck konstituierte sich auf fachlicher Ebene unter Federführung der zuständigen Bezirksstadträtin ein Auswahlgremium. Im Ergebnis der Auswahlgespräche fiel die Entscheidung auf die im Beschlusstext aufgeführten Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher. Fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber üben das Amt bereits aus und sind geeignet. Zwei weitere Bewerber befand das Gremium sowohl von der fachlichen Qualifikation als auch von den persönlichen Voraussetzungen her als geeignet.
Die Krankenhäuser wurden angehört. Einwände liegen nicht vor. Die ausgewählten und zur Wahl durch die BVV vom Bezirksamt vorgeschlagenen Personen stellen sich am 17. April 2012 dem bezirklichen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vor.
4. Rechtsgrundlage § 16 Abs.1 Buchstabe e BezVG § 30 Abs. 1 und 5 LKG § 40 PsychKG § 30 Abs. 4 Satz 1 LKG, § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit § 4 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes.
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Gemäß Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen erhalten sachkundige Personen Aufwandsentschädigungen, die in ihrer Höhe nach der Anzahl der Planbetten des zu betreuenden Krankenhauses gestaffelt sind.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante AuswirkungenIm Auswahlverfahren für die Besetzung der Ehrenämter wurden Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt. Der Männeranteil wurde um 300 % erhöht und beträgt jetzt 42,8 % im Vergleich zu 14,3 % in der letzten Wahlperiode.
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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