Drucksache - VII-0072  

 
 
Betreff: Erhalt aller Parzellen der KGA Famos
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.03.2012 
Fortsetzung der 5. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.05.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 4 BVV
Änderungsantrag CDU, 5.BVV am 14.03.12
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 7. BVV am 13.06.12
VzK§13 BA, SB 8. BVV am 29.08.12

Antrag Linksfraktion zur 4

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 43

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2012

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0072

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Erhalt aller Parzellen der KGA Famos

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Fortsetzung der 7. Sitzung am 13.06.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0072 –

 

Der Beschluss VI-1357 der BVV gilt weiter. Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV zu informieren, falls sich ein neuer Sachstand ergibt, der von der VzK (Schlußbericht) abweicht.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Nachgang zum Schlussbericht zur Drucksache VI-1357, den die BVV in ihrer 45. Tagung, VI. Legislaturperiode, am 26.10.2011, zur Kenntnis genommen hat,  hat sich folgender Sachstand ergeben:

 

Gegen den Vorbescheid 200905381 zum Grundstück nördlich der Brehmestraße, westlich der Heyn- und östlich der Görschstraße hatten zum einen der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V., zum anderen die Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG Widerspruch eingelegt. Beide Widersprüche wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zurückgewiesen (Bescheide vom 29.06. bzw. 04.07.2012).

 

Im Fall des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e. V. wurde der Widerspruch wegen Fehlens einer abwehrfähigen Rechtsposition als unzulässig zurückgewiesen, im Fall der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG war im Ergebnis der angefochtene Vorbescheid nicht zu beanstanden.

 

Inzwischen hat der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. Klage gegen den Bauvorbescheid beim Verwaltungsgericht eingelegt.

 

Die Baugruppe „Himmel und Erde“ hat vom positiven Vorbescheid Gebrauch gemacht und einen Bauantrag am 15.11.2011 für das Bauvorhaben Brehmestraße 28 eingereicht. Diesen hat das Bezirksamt Pankow mit Datum vom 29.06.2012 positiv beschieden (Baugenehmigung Nr. 2011/7755).

 

Bevor die Bauarbeiten einsetzen können, müssen noch der geprüfte Standsicherheitsnachweis und der geprüfte Brandschutznachweis vorgelegt werden (§ 71 Abs. 7 BauO Bln). Sie liegen der Bauaufsicht noch nicht vor. Erst dann kann die Baubeginnanzeige erfolgen.

 

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V. hat auch gegen diese Baugenehmigung Widerspruch erhoben. Dieser Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung. Die Rechtsposition des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e. V. ist gegenüber dem letzten Widerspruch unverändert, weshalb die Erfolgsaussichten als gering einzustufen sind.

 

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt drei Jahre.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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