Drucksache - VII-0045  

 
 
Betreff: Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz aussetzen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
24.01.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
14.02.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
23.02.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
22.03.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU
Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen 6. BVV am 25.04.12
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen 6. BVV am 25.04.12

Drucksachen

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 22. März 2012 mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.

 

Abstimmungsergebnis des Ausschusses

für Finanzen, Personal und Immobilien (federführender Ausschuss):

 

JA /  NEIN 12  /  ENTHALTUNGEN 1

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatender Ausschuss):

 

JA 1  /  NEIN 9  /  ENTHALTUNGEN 0

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die maximal mögliche Frist für die Erstellung von Anliegerbescheiden nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz auszuschöpfen und Bescheide frühestens dann zu erstellen, wenn abzusehen ist, dass dem Bezirk durch Verfristung Nachteile zu entstehen drohen.

Bereits seit Einführung des Straßenausbaubeitragsgesetztes gab es zahlreiche Nachbesserungen und Änderungen/ Anpassungen der entsprechenden Ausführungsvorschriften (Abschnittsbildung, Art der baulichen Anlagen, die zu berücksichtigen sind, etc

Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal (federführender Ausschuss):

 

Dem Finanz-Ausschuss lag ein veränderter Antragstext vor, wie aus der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung zu entnehmen ist. Der Antragsteller verwies bei der Beratung der Drucksache auf möglicherweise entstehende Ungerechtigkeiten, die durch die angestrebte Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes für Beitragspflichtige entstehen könnten. Die Mehrheit des Ausschusses sah jedoch die Verantwortung hierfür beim Landesgesetzgeber. Die Aussetzung bei der Bearbeitung von Anliegerbescheiden und der Abrechnung der Straßenausbaubeitragsgebühren wird deshalb von der Mehrheit des Ausschusses als nicht rechtskonform angesehen, da bisher eine Änderung der Rechtslage durch den Landesgesetzgeber nicht vorgenommen worden ist. Deshalb empfiehlt der Finanz-Ausschuss die Ablehnung der Drucksache.

 

Begründung der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatender Ausschuss)

 

Der Ausschussr Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich mit o.g. Drucksache in zwei Lesungen am 24.1. und am 14.2. d.J. beschäftigt. Zur zweiten Lesung im Ausschuss wurde von den Einreichern eine 2. Fassung der Drucksache vorgelegt. Diese Fassung wurde im Laufe der Debatte ein weiteres Mal von den Einreichern geändert. Der nunmehr gültige Antragstext der Drucksache lautet:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die maximal mögliche Frist für die Erstellung von Anliegerbescheiden nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz auszuschöpfen und Bescheide frühestens dann zu erstellen, wenn abzusehen ist, dass dem Bezirk durch Verfristung Nachteile zu entstehen drohen. “

 

 

In der Debatte stellte die Ausschussmehrheit fest, dass der nunmehr gestrichene ursprüngliche Antragstext auch in seiner zweiten Fassung nicht weniger verlangte als die Suspendierung eines nach wie vor geltenden Gesetzes aus dem Verwaltungshandeln. Dies wurde strikt abgelehnt.

 

 

Dem Argument der Antragsteller, die verbleibende Formulierung würde angesichts der Tatsache, dass die Koalitionäre auf Landesebene die Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes verabredet hätten, nunmehr für Rechtssicherheit sorgen, konnte die Ausschussmehrheit ebenfalls nicht folgen. In den Augen der Ausschussmehrheit besteht Rechtssicherheit das Gesetz ist nach wie vor gültig ; vorliegender Antragstextrde dagegen gerade für Unsicherheit sorgen. Schließlich legt er nahe, dass eineckwirkende Abwicklung des Gesetzes angestrebt sei. Das ist rechtssystematisch schwierig, vor allem aber gibt es dafür überhaupt keine allgemein bekannten Anhaltspunkte.

 

 

Der Ausschussr Verkehr und Öffentliche Ordnung lehnt die vorgelegte Drucksache in der zuletzt geänderten Form mit einer Ja-Stimme gegen 9 Nein Stimmen bei keiner Enthaltung ab.

 

Text Ursprungsantrag der Fraktion der CDU:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Erstellung von Bescheiden für Anliegerbeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz bis zur Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses zur Drucksache 17/ 0011 (Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes) auszusetzen.

 

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Bereits seit Einführung des Straßenausbaubeitragsgesetztes gab es zahlreiche Nachbesserungen und Änderungen/ Anpassungen der entsprechenden Ausführungsvorschriften (Abschnittsbildung, Art der baulichen Anlagen, die zu berücksichtigen sind, etc.) mit der Folge massiver Unsicherheit bei allen Beteiligten.

Auch das von der BVV Pankow entwickelte Verfahren zur Einbeziehung der Betroffenen und Entscheidungsvorbereitung durch die BVV konnte hier keine wesentliche Abhilfe schaffen. In der Konsequenz kam und kommt es zu zahlreichen Widersprüchen und Verfahren bei den zuständigen Gerichten gegen das Bezirksamt Pankow von Berlin.

In der vergangenen Wahlperiode gab es aus der Legislative heraus Anträge zur Aufhebung des Gesetzes. Für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zugelassene Parteien (CDU und DIE LINKE) haben sich in Ihren Wahlprogrammen hierfür eingesetzt und in der von SPD und CDU am 22. November 2011 unterschriebenen Koalitionsvereinbarung findet sich die Festlegung, dass das Straßenausbaubeitragsgesetzt abgeschafft werden soll. Dies führt zu weiterer Verunsicherung bei den betroffenen möglicherweise Beitragspflichtigen und dürfte für die Entscheidungsfindung der Gerichtsbarkeit in bereits anhängigen und durch die weitere Erstellung von Beitragsbescheiden bedingte Verfahren eine nicht unwesentliche Rolle spielen, in deren Konsequenz auch aufgrund der hohen Streitwerte auf das Bezirksamt Pankow von Berlin unabsehbare finanzielle Risiken zukommen. Diese Risiken zu vermeiden und damit Schaden für den Bezirkshaushalt Pankow abzuwenden, ist Intention dieses Antrages.

 

 

 
 

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