Drucksache - VII-0032  

 
 
Betreff: Benennung eines Mitgliedes für den Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin.11.2011

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Benennung eines Mitgliedes für den Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung
- Wohnen & Betreuen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……   … folgenden Beschluss gefasst:

 

Als Mitglied des Vorstandes der Albert-Schweitzer-Stiftung - Wohnen & Betreuen wird Frau Bezirksstadträtin Christine Keil benannt.

 

 

Begründung

 

In der am 25. November 2009 von der Senatsverwaltung für Justiz genehmigten
überarbeiteten Satzung der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen - heißt es im § 4:

 

"§ 4 - Vorstand

(1) Organ der Stiftung ist der aus sieben Mitgliedern bestehende Vorstand. Ihm gehören an:

  1. das für soziale Angelegenheiten zuständige Bezirksamtsmitglied des Bezirkes Pankow von Berlin, das den Vorsitz führt,
  2. ein weiteres vom Bezirksamt benanntes Bezirksamtsmitglied des Bezirkes Pankow von Berlin,
  3. die fachlich leitende Dienstkraft der für soziale Angelegenheiten zuständigen Abteilung des Bezirksamtes Pankow von Berlin,
  4. die für Pflegeeinrichtungen verantwortliche Dienstkraft des Bezirksamtes Pankow von Berlin,
  5. ein Mitglied des für soziale Angelegenheiten zuständigen Ausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Pankow von Berlin,
  6. eine, von dem für soziale Angelegenheiten zuständigen Ausschuss der BVV des Bezirkes Pankow von Berlin vorgeschlagene, fachlich erfahrene Person aus dem Gesundheits- oder Pflegedienst und
  7. ein Mitglied der bezirklichen Seniorenvertretung des Bezirkes Pankow von Berlin.

 

Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Arbeitnehmer der Stiftung sein. Die Zusammensetzung des Vorstandes kann durch satzungsändernden Beschluss nach
§ 6 Abs. 6 nicht verändert werden, solange die Besetzbarkeit einzelner Positionen nicht unmöglich geworden ist.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes nach Absatz 1 Buchstabe e) bis g) werden von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirkes Pankow von Berlin für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Wiederbestellung oder vorzeitige Abwahl sind möglich. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens sind die Nachfolger für die restliche Amtszeit entsprechend Satz 1 zu wählen.

(3) Die Mitglieder des Vorstandes führen ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger weiter.“

 

Das Bezirksamt hat zu Beginn der Legislaturperiode das gemäß § 4 unter Absatz (1), Buchstabe b beschriebene „weitere Bezirksamtsmitglied“ zu benennen.

Die für Soziales zuständige Bezirksstadträtin ist laut § 4 Abs. 1) Ziffer a der Satzung a priori Mitglied des Vorstandes. Einer Neubestellung bedarf es hierfür nicht. Ebenso verhält es sich mit den unter c) und d) genannten Dienstkräften.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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