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Drucksache - VII-0016
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011 Abteilung Jugend und Facility Management Bezirksstadträtin
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §§ 12, 16 BezVG
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl der Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aus der als Anlage beigelegten Übersicht werden für die VII. Wahlperiode des Kinder- und Jugendhilfeausschusses folgende stimmberechtigte Bürgerdeputierte gewählt:
1. Herr/Frau……………. Herr/Frau ……………….(Stellvertreter/in) 2. Herr/Frau……………. Herr/Frau………………..(Stellvertreter/in) 3. Herr/Frau……………. Herr/Frau………………..(Stellvertreter/in) 4. Herr/Frau……………. Herr/Frau………………..(Stellvertreter/in) 5. Herr/Frau……………. Herr/Frau………………..(Stellvertreter/in) 6. Herr/Frau……………. Herr/Frau………………..(Stellvertreter/in)
3. Begründung
Gemäß § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
Gemäß § 35 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit. Bei der Wahl sind gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 AG KJHG die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Zur Vorbereitung der Wahl des Kinder- und Jugendhilfeausschusses wurden die im Jugendamt bekannten und im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch das Jugendamt angeschrieben. Die Vorschläge der Träger gingen bis zum 27.10.2011 ein und sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Bewerber/innen erfüllen die Voraussetzungen nach § 22 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). Danach haben sie das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in Berlin, gehören nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung an, sind nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamter oder Angestellter tätig und nicht Mitglied oder Prüfer des Rechnungshofs. Die Vorschläge sind auf der beigelegten Übersicht zusammengefasst.
4. Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1b BezVG, § 35 Abs. 6, 9 AG KJHG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management Bewerbungen als Bürgerdeputierte/r des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der BVV Pankow Stand: 31.10.2011
Die unter „4“ genannte Person wurde als stellvertretender Bürgerdeputierter vorgeschlagen.
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