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Drucksache - VI-1376
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1376/11
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
„Trägerbezogene Budgets“ in der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin beibehalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 44. Tagung am 07.09.2011 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-1376/11.
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die am 31.12.2011 auslaufenden Verträge mit den leistungserbringenden Trägern der ambulanten Psychiatrie nach SGB XII neu verhandelt und für weitere 3 Jahre vereinbart werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit dem Beschluss Nr. 5 / 2011 der Berliner Vertragskommission Soziales („Kommission 75“) vom 13.09.2011 wurde vereinbart, dass die Senatsfachverwaltung (damals SenIAS) den Trägern kein Budget mehr anbietet, sondern Vereinbarungen mit von den Trägern frei gewählten Platzzahlen abschließt. Dieser Beschluss gilt zunächst vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013.
Die in der Versorgung von Menschen mit seelischen Behinderungen tätigen Träger in Pankow haben in der Folge insgesamt 861 Plätze beantragt (Stand der Meldung ehemals Sen GUV vom 1.12.2011) (2011: 623), dies bedeutet eine Steigerung von 38 %! Berlinweit gestaltet sich die Entwicklung ähnlich.
Wie dem Beschluss der Kommission 75 weiterhin zu entnehmen ist, vereinbaren die Vertragspartner rechtzeitig für den nächsten Vereinbarungszeitraum ab 01.01.2014 die Regelungen weiter zu entwickeln.
Die Intention der BVV konnte leider nicht mehr in die schon laufenden bzw. vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen eingebracht werden. Das Bezirksamt wird das Thema jedoch weiter auf der Landesebene verfolgen, zumal auch die explosionsartige Vermehrung der Platzzahlen unter verschiedenen Gesichtspunkten zu hinterfragen ist.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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