Drucksache - VI-1368  

 
 
Betreff: Friedhofspark in der Pappelallee 15/16/17 sichern, Spielplatzfläche neu ordnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
24.08.2011 
Fortführung 43. Öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
2. Ausfertigung Antrag SPD
3. Ausfertigung Antrag SPD und Linke
4. Ausfertigung Antrag SPD, Linke, Bü90/Grüne
VzK§13 BA, SB

Antrag der Fraktion der SPD

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Im Sanierungsbeirat wurde zuletzt über die Situation vor Ort berichtet

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1368

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Friedhofspark in der Pappelallee 15/16/17 sichern, Spielplatzfläche neu ordnen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Fortsetzung der 43. Sitzung am 24.08.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1368 –

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich für die dauerhafte Erhaltung des Friedhofsparks in der Pappelallee 15-17 als Gartendenkmal und kulturhistorischer Erinnerungsort sowie seine öffentliche Zugänglichkeit zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, zu prüfen, ob für die dauerhafte Sicherung des gesamten Friedhofsparks einschließlich des Spielplatzes als Grünfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Beeinträchtigung des Friedhofsparks als Erholungs- und Erinnerungsort durch eine gastronomische Nutzung auf dem zum Grundstück Pappelallee 15/15a gehörigen Teil des Park auszuschließen.

 

Darüber hinaus ist zu prüfen, wie die Spielplatzplatznutzung an der Lychener Straße gegenüber der sonstigen Nutzung des Friedhofspark besser abgeschirmt werden kann und unter welchen Voraussetzungen ein direkter, eigenständiger Zugang von der Lychener Straße diesem Ziel dienlich wäre.“–

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Der Friedhofspark unterliegt sowohl als Bestandteil des Denkmalbereichs (Ensemble) Pappelallee 15-17 als auch als Gartendenkmal den Schutzvorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Das Gartendenkmal als kulturhistorischer Erinnerungsort unterliegt damit bereits öffentlich-rechtlichem Schutz.

Es handelt sich bereits um eine gewidmete Grünfläche, wenn auch in Privatbesitz. Das ehemalige Amt für Umwelt und Natur hat mit der Eigentümerin einen Nutzungs- und Pflegevertrag abgeschlossen, mit dem die öffentliche Nutzung als Erholungsfläche vereinbart wurde. Soweit eine dauerhafte rechtliche Sicherung der gewidmeten Grünfläche und des Spielplatzes vertraglich nicht gegeben sein sollte, wäre eine Sicherung der Flächen über die Aufstellung eines Bebauungsplans sinnvoll. In diesem Falle wäre aber das Grundstück ggf. als öffentliche Grünfläche in das Eigentum des Landes Berlin zu übernehmen. Eine solche Übernahme wäre, finanzielle Mittel für den Grunderwerb und die Bereitschaft der Eigentümerin das Grundstück an den Bezirk abzugeben vorausgesetzt, auch ohne einen Bebauungsplan möglich.

Ein zwingendes Planerfordernis besteht derzeitig nicht. Das Bezirksamt kann aber, sollte sich dies als erforderlich erweisen, weil vertragliche Regelungen nicht dauerhaft Bestand haben, zu einem späteren Zeitpunkt noch von diesem Instrument der Sicherung der Grünfläche Gebrauch machen.

Eine Cafénutzung und das damit verbundene Aufstellen von einigen Tischen und Stühlen auf den vorhandenen Gehwegen des privaten Grundstücks Pappelallee 15/15A sind bau- und denkmalrechtlich zulässig, da hiermit keine baulichen Veränderungen oder eine Beeinträchtigung des Gartendenkmals verbunden sind.

Im Rahmen des jüngst erfolgten Baugenehmigungsverfahren (Nutzungsänderung, Aufstellen von Tischen und Stühlen - ohne bauliche Veränderungen) hat die Untere Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Zustimmung unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und dies folgendermaßen begründet:

„Das Antragsgrundstück ist Bestandteil des ehemaligen Friedhofs der Freireligiösen Gemeinde Berlin, der heute als Friedhofspark der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Mit der beantragten Nutzungsänderung sind keine baulichen Maßnahmen verbunden. Das Aufstellen von einigen Tischen und Stühlen sowie von mobilen Einrichtungen stellt auch keine wesentliche Beeinträchtigung der als Friedhofspark unter Denkmalschutz gestellten Gartenanlage dar. Insofern ist das Antragsvorhaben denkmalrechtlich zulässig.

Sollten durch die Nutzungsänderung nachträglich Tatsachen eintreten, die die denkmal-rechtlichen Belange gefährden, muss die denkmalrechtliche Zustimmung für die hier beantragte Nutzung widerrufen werden. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eigentümerin des Friedhofsparks durch die Nutzung ihre berechtigten Interessen gefährdet sieht und eine Umzäunung ihres Grundstücksteils fordert.“

 

Der bestehende Spielplatz an der Lychener Straße ist eingezäunt.

An der Lychener Straße gibt es die Friedhofsmauer und das Tor am Weg, zu dem diverse Kitas einen Schlüssel haben.

Zu den Schmalseiten gibt es die Begrenzung durch die Hausmauer sowie den Zaun mit Pendeltor. In Richtung Pappelallee besteht eine Einzäunung mit einer ebenfalls nicht verschließbaren Tür.

Um eine Separierung des Spielplatzes zu erzielen, müsste der Zaun so versetzt werden, dass er auch den Zugangsweg einschließt, die Pendeltore müssten durch einen Zaun ersetzt werden. Der Weg verliert dann aber seine Bedeutung sowohl für den Spielplatz, als auch für den Friedhofspark als Verbindungsweg. Ebenso würde der Weg seinen gestaltenden und ästhetischen Charakter verlieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen