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Drucksache - VI-1341
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 46.Grundschule Pankow (03G46), Senefelderstraße 6 in 10437 Berlin den Namen
„Grundschule im Eliashof“ Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 25.10.2010 einstimmig, dem Bezirksamt für die 46. Grundschule Pankow den Namen „Grundschule im Eliashof“ vorzuschlagen.
Der im Jahre 2001 gegründete „Eliashof“ entwickelte sich zu einem langjährig gewachsenen Kinder- und Jugend-Kulturzentrum. An diese kulturelle Tradition des Standortes knüpft die Grundschule mit ihrem künstlerisch – musischen Profil und ihren Kooperationen mit der Musikschule Béla Bartók und dem Mach!Mit!Museum! an. Die Schule möchte den historisch gewachsenen und im Bezirk bekannten Namen „Eliashof“ weiterführen.
Der vorgeschlagene Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 02.07.2010 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2010 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 24.03.2011. Der Name "Grundschule im Eliashof" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Die feierliche Namensgebung soll am 01. Juni 2011 stattfinden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
entfällt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Christine Keil Lioba Zürn-Kasztantowicz Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für
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