Drucksache - VI-1341  

 
 
Betreff: Benennung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                         .05.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung von Schulen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am                             2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 46.Grundschule Pankow (03G46), Senefelderstraße 6 in 10437 Berlin

den Namen

 

„Grundschule im Eliashof“  Berlin-Pankow

 

erhält.

 

Begründung:

 

Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 25.10.2010 einstimmig, dem Bezirksamt für die 46. Grundschule Pankow den Namen „Grundschule im Eliashof“ vorzuschlagen.

 

Der im Jahre 2001 gegründete „Eliashof“ entwickelte sich zu einem langjährig gewachsenen Kinder- und Jugend-Kulturzentrum. An diese  kulturelle Tradition des Standortes knüpft die Grundschule mit ihrem künstlerisch – musischen Profil und ihren Kooperationen mit der Musikschule Béla Bartók und dem Mach!Mit!Museum! an. Die Schule möchte den historisch gewachsenen und im Bezirk bekannten Namen „Eliashof“ weiterführen.

 

Der vorgeschlagene Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 02.07.2010 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2010 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).


 

 

Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft

und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 24.03.2011. Der Name "Grundschule im Eliashof" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 2 der Verwaltungsvorschrift).

 

Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.

 

Die feierliche Namensgebung soll am 01. Juni 2011 stattfinden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

neues Schulschild              52 €              Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung

diverse Stempel                            26 €              SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

entfällt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                            Bezirksstadträtin für
                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 
 

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