Drucksache - VI-1339  

 
 
Betreff: Eckwerteberechnung für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, BA
VzK§15, BA Anlagen

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                        .05.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Eckwerteberechnung für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 des Bezirks Pankow von Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.05.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I. Das Bezirksamt nimmt die Umsetzung der Zuweisung des Senats in Form einer Eckwerteberechnung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zur Kenntnis und stellt fest, dass für 2012 ein Differenzbetrag von -5.123,1 T€ zwischen fortgeschriebenen Ist-Ausgaben und verfügbarem Finanzierungsvolumen besteht (2013 = -6.986,3 T€).

 

II.                       Die SE Finanzen wird beauftragt, entsprechend der Terminplanung die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2012/2013 soweit möglich auf Verwaltungsebene vorzubereiten und dem Bezirksamt nach der Neukonstituierung im IV. Quartal 2011 eine ggf. fortgeschriebene Fassung mit Handlungsvarianten für einen Eckwertebeschluss vorzulegen.
 

III.                     Das Bezirksamt löst die Überschreitung des finanzierbaren Volumens nach der Neukonstituierung im IV. Quartal auf.
 

IV.                    Jede beabsichtigte Stellenbesetzung ist ab sofort vor Einleitung der Ausschreibung dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies gilt nicht für bereits veröffentlichte Ausschreibungen.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 26 a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) bestehen.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt eine Eckwerteberechnung auf Basis der Zuweisungsdaten des Senats für den Doppelhaushaltsplan 2012/2013 für den Bezirk Pankow. Hiermit wird der Handlungs- und Entscheidungsrahmen für das weitere Aufstellungsverfahren dargestellt.

 

Es ist ersichtlich, dass strukturelle Eingriffe zur Umsetzung der Vorgaben und zur Vermeidung eines Primärdefizits in Höhe von derzeit -9.574,6 T€ (2013 = -9.499,6 T€; Differenz zu modellartig ermitteltem Budget) bzw. von -5.123,1 T€ (2013 = -6.986,3 T€; Differenz zu fortgeschriebenen Ist-Ausgaben) erforderlich werden. In Kenntnis der im Herbst stattfindenden Wahlen schon jetzt strukturelle Vorentscheidungen im Detail zu treffen, die auf bisherigen Beschlüssen eines dann ggf. nicht mehr in der Konstellation tätigen Senats aufbauen und ein späteres Bezirksamt über Gebühr binden, erscheint nicht zielführend. Verstärkend wirkt, dass die Diskussion über die Bemessung des Bezirksplafond mit Senat und Abgeordnetenhaus ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist und sich dadurch die Rahmenbedingungen verändern könnten.

 

Andererseits reduzieren sich kontinuierlich die faktischen Möglichkeiten von Ausgabenreduzierungen bzw. das Wirksamwerden von Einsparmaßnahmen, wenn die Entscheidung über die strukturellen Maßnahmen nicht zeitnah getroffen wird.

 

Deshalb sollte allen Beteiligten zwar der grundsätzliche Handlungsrahmen durch eine Eckwerteberechnung deutlich werden. Auch lassen sich die ggf. erforderlichen Ansatzpunkte zur Vermeidung zukünftiger Primärdefizite benennen und in Form des geforderten Konsolidierungskonzeptes (Stand BA-Beschluss; endgültige Entscheidung durch neue BVV) fixieren. Die daraus resultierenden detaillierten inhaltlichen und strukturellen Folgerungen sollen in Kenntnis der in der nächsten Legislatur wirksamen Rahmenbedingungen und von den dann verantwortlichen Personen getroffen werden. Da sich ein Großteil der Plafondabsenkung des Senats aber aus der sogenannten Fluktuationsquote beim Personal ergibt und diese sich bereits auf die Jahre ab 2010 bezieht, ist bezüglich der Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen sofortiges Handeln erforderlich.

 

Die diesem Beschluss zu Grunde liegenden Schreiben und Materialien wurden bereits übergeben bzw. im Intranet eingestellt.

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlage A beinhaltet die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten.

 

Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil.

 

Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 

Für die Eckwerteberechnung und die Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 gelten folgende Grundsätze:

 

Produktsummenbudget

 

Grundlage der Berechnung für das Produktsummenbudget (PSB = Personal- und Sachausgaben des A- und T-Teils) sind die Budgetinformationen der übermittelten Globalsumme der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) für 2012 / 2013 und die Daten der Kostenrechnung des Jahres 2010.

 

Das zu verteilende Volumen des PSB berechnet sich aus

 

 

2012

2013

Zuweisung der SenFin für das PSB

495.350 T€

502.096 T€

Einnahmen aus Mieten und Pachten

5.600 T€

5.600 T€

Einnahmen aus Ausgabenersatz Jugendfreizeiteinrichtungen

228 T€

228 T€

Überschüssen der Parkraumbewirtschaftung

3.000 T€

2.800 T€

Bezirksanteil an Verkaufserlösen Grundstücke

1.500 T€

1.500 T€

Verrechnungen für kalkulatorische Kosten

-36.842 T€

-36.842 T€

Defizitvortrag aus 2010

-1.100 T€

 

zu verteilendes Volumen

467.736 T€

475.382 T€

 

Der Eckwert je LuV / SE setzt sich aus Produkteinzelbudgets zusammen, die auf der Grundlage von Planmenge x Zuweisungspreis der SenFin mit vollständiger Gewinnausschüttung (wenn Ist-Kosten niedriger als Median) berechnet werden. Bei einer zweckgebundenen Zuweisung von einzelnen Produktbudgets fließt der vollständige Betrag in den Eckwert ein.

Bei normierten Produkten, intern budgetierten Produkten und Ist-Kosten-budgetierten Produkten wird ebenso verfahren.

 

Die intern finanzierten Produkte werden analog der externen Produkte budgetiert. Es wird sichergestellt, dass die internen Produkte maximal in Höhe der berlinweiten Durchschnittssätze (Median) ausgestattet werden.

 

Die Eckwerte der BA- und Abteilungsleitungsebene (Stab, Beauftragte, BVV, Personalvertretung, Rechtsamt, Steuerungsdienst) werden durch eine kamerale Bedarfsplanung ermittelt, die eine einheitliche Grundausstattung beinhaltet. Diese Grundausstattung umfasst Personalausgaben und Sachmittel. Bei den Personalausgaben werden in den Stäben alle Beauftragten, die Pressestelle, das Rechtsamt, der Steuerungsdienst, der Personalrat und die Geschäftsstelle Produktkatalog sowie das BVV-Büro auf Basis fortgeschriebener Ist-Ausgaben kalkuliert. Neben den Personalausgaben der Stadträte/innen / dem Bürgermeister nach jeweiliger Besoldungsgruppe werden in den Abteilungen je ein Koordinator / Referent (Durchschnitt aus A 12 und BAT IVa/III) und eine Vorzimmerkraft (VIb) vorgesehen (beim BzBm jeweils doppelt).

 

Die Reduzierung des Produktsummenbudgets durch den „Abschlag für Personal Ost“
(- 9.370.495 €) wird anhand der Ist-Ausgaben für Personal des entsprechenden Teilplans verursachungsgerecht verteilt. Die Aufstockung des Plafond für die Auswirkungen der Tarifeinigung TdL sowie die Vorgaben für Ausbildungsmittel und Beihilfen wurden gezielt den betreffenden Bereichen zugeordnet. Ebenso wurde der Beschluss des Bezirksamtes zur zukünftigen Veranschlagung von Fortbildungsmitteln (0,2 % der relevanten Personalkostenansätze) berücksichtigt.

Nicht abgesetzt wurde bislang jedoch die bei der Berechnung des Personalplafond unterstellte Fluktuationsquote. Diese summiert sich für das Jahr 2012 auf rund 4,6 Mio € und für 2013 auf dann insgesamt 6,1 Mio €.
 

Hierdurch erklärt sich fast zur Hälfte auch das in Anlage A ausgewiesene „Restbudget“ in Höhe von -9.574.632 € (2012). Um diesen Betrag überschreiten die berechneten Kostenstellenbudgets den verfügbaren Finanzrahmen.

 

Der komplette Differenzbetrag („Restbudget“) ist durch weitergehende Beschlüsse zu dieser Eckwerteberechnung noch auszugleichen.

 

 

weitere kamerale Planung des PSB nach Eckwertebeschluss

 

Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit berechnete Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen. Davon ausgenommen sind die zweckgebundenen Zuweisungsteile bzw. Ausgaben mit Veranschlagungsvorgabe.

 

Die Sachverhalte mit interner Zweckbindung bzw. Veranschlagungsvorgabe sind in den Anlagen B (Lehr- und Lernmittel, Hochbau-, Tiefbauunterhaltung sowie Grundstücksbewirtschaftung) und C (Fallgruppen des T-Teils) ausgewiesen.

 

Abweichungen bei Personalansätzen von den Planungen der SE Finanzen (Personalwirtschaft) auf Basis des fortgeschriebenen Ist der Ausgaben sind stellenkonkret zu untersetzen. Eine Planungshilfe für den Personalhaushalt 2012/2013 wurde den Organisationsbereichen übergeben. Die darin enthaltenen Berechnungen für Ausbildungsmittel, Honorare, OGr 41, 44, 45, Überhang / Prämien und Mittel für Zivildienstleistende sind zu übernehmen. Zusätzlich ist der Beschluss des Bezirksamtes zur zukünftigen Veranschlagung von Fortbildungsmitteln (0,2 % der relevanten Personalkostenansätze) zu beachten.

 

Der Ansatz des Vorjahres und das Ist des Basisjahres können ansonsten nur eine Orientierung geben und führen nicht automatisch zum neuen Ansatz. In Höhe der von SenFin unterstellten Fluktuationsraten sind in der Planungshilfe bspw. noch keine Kürzungen berücksichtigt, obwohl sie 5,9 % (2012) bzw. 7,9 % (2013) der bisherigen Personalansätze ausmachen.

 

Für die Veranschlagung der Ausgaben der Ausstattung der BA- und Abteilungsleitungsebene (Stab, Beauftragte, BVV, Personalvertretung, Rechtsamt, Steuerungsdienst,) wird wie oben dargestellt eine zentralfinanzierte Grundausstattung vorgesehen. Eine darüber hinausgehende Ausstattung ist bei Bedarf aus dem jeweiligen Abteilungsbudget zu finanzieren.


Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe übernommen (= fortgeschriebene Ist-Einnahmen). Die Vorgabe ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken. Mehreinnahmen gegenüber der Vorgabe dienen nicht der Aufstockung des PSB, sondern werden als Pauschale Mehrausgaben veranschlagt.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten / Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten sowie die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung, sondern dienen der Deckung der Absenkung im Ausgabeplafond. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Immobilienservice, dem Sportamt und dem Amt für Umwelt und Natur. Für die anderen Bereiche, die vorwiegend Einnahmen aus stundenweiser Vermietung erzielen, wird Folgendes festgelegt:

Im Haushaltsplan wird ein Ansatz von 1.000 € gebildet. Werden in der Haushaltswirtschaft darüber hinaus gehende Einnahmen erzielt, können entsprechende Anträge auf Zulassung von Mehrausgaben gestellt werden.

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2011 bis 2015 vorgenommen. Das dazu korrespondierende Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zur Investitionsmaßnahme Thälmannpark befindet sich noch in der Prüfung.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 dargestellt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Es kommt zu erheblichen Einschnitten bei den Personal- und Sachausgaben, die u.U. zur Einschränkung von Angeboten des Bezirks führen.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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