Drucksache - VI-1324  

 
 
Betreff: Sozialer Mieterschutz beim Modernisierungsvorhaben der EWG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
26.05.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow e

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Drucksache in seiner Sitzung am 26.05.2011 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für

Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung:

 

JA 7  /  NEIN 4  /  ENTHALTUNGEN 2

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow e.G. darauf hinzuwirken, dass bei der Modernisierung von Wohngebäuden der Genossenschaft in der Masurenstraße 3 bis 8 die Modernisierungsumlage sozialverträglich begrenzt und bei sozialen Härtefällen die Mieterhöhung nach Modernisierung den Möglichkeiten dieser Mieterhaushalte angepasst wird, sodass kein Mieter im Zuge der Modernisierung aus seiner Wohnung verdrängt wird. Dabei soll die Situation der Seniorinnen und Senioren besondere Beachtung finden und ihr Verbleib im angestammten Wohnumfeld gesichert werden.

Die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow beabsichtigt, von Mai bis Oktober 2011 die Wohnhäuser in der Masurenstraße 3 bis 8 mit 48 Wohnungen zu modernisieren

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung:

 

Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 intensiv mit der Problematik befasst und die Drucksache diskutiert. Mehrere Mieterinnen und Mieter sowie Vertreter der EWG Pankow haben sich an der Aussprache beteiligt und die Sachlage aus ihrer Sicht erläutert. Letztlich konnte der genaue Sachstand nicht abschließend festgestellt werden, da sich die Aussagen zum Vorbereitungsstand der Modernisierung teilweise widersprachen. Insgesamt bestand aber der Eindruck, dass die beiden Seiten an einer konstruktiven Lösung interessiert sein und eine Vermittlung durch das Bezirksamt ausreichend sei. Insofern wurde von der Ergreifung weitergehender Instrumentarien als möglicher Erweiterung des Antrages – wie in anderen Fällen – in der Diskussion abgesehen. Eine Verkürzung des Antrages konnte sich andererseits ebenfalls nicht durchsetzen, der entsprechende Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit verblieb es beim Ursprungsantrag der Einreicher, der mit 7:4:2 eine Mehrheit fand und dem bisherigen Vorgehen des Ausschusses im Themenbereich Mieten entspricht.

 

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow e.G. darauf hinzuwirken, dass bei der Modernisierung von Wohngebäuden der Genossenschaft in der Masurenstraße 3 bis 8 die Modernisierungsumlage sozialverträglich begrenzt und bei sozialen Härtefällen die Mieterhöhung nach Modernisierung den Möglichkeiten dieser Mieterhaushalte angepasst wird, sodass kein Mieter im Zuge der Modernisierung aus seiner Wohnung verdrängt wird. Dabei soll die Situation der Seniorinnen und Senioren besondere Beachtung finden und ihr Verbleib im angestammten Wohnumfeld gesichert werden.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow beabsichtigt, von Mai bis Oktober 2011 die Wohnhäuser in der Masurenstraße 3 bis 8 mit 48 Wohnungen zu modernisieren. Die Modernisierungsankündigung wurde den Mietern am 21.12.2010 übergeben. Durch die Modernisierungsumlage sollen sich die Nettokaltmieten um bis zu 86 Prozent erhöhen. Der Modernisierungszuschlag beträgt generell zwischen 159 bis 198 Euro. Für die zusätzlich angebotene Modernisierung der Bäder würde sich die Miete um weitere 42,85 Euro, für Rollladen im Erdgeschoss um 7,35 Euro und für eine neue Wohnungstür um 8,50 Euro pro Monat erhöhen. Auch für die geplanten neuen Balkone soll eine Mieterhöhung erfolgen.

Die Nettokaltmiete würde sich in Einzelfällen bis auf 5,88 Euro/m² erhöhen (bei einem Durchschnitt der EWG von 4,49 Euro). Für 12 Mieter mit Neuvertragsmieten hat die Genossenschaft eine Kappungsgrenze von 5,60 Euro/m² festgelegt, weil deren Mieten bereits vor der Modernisierung ein weit höheres Niveau ausweisen.

Für viele Mieter und Mieterinnen im Rentenalter, zudem für diejenigen, die alleinstehend sind, ist diese Mieterhöhung eine außergewöhnliche Härte. Die neue Miete belastet sie bis zur Hälfte ihres Einkommens. Von anderen Genossenschaften ist bekannt, dass sie nicht die vollen Modernisierungskosten umgelegt haben. In einer Eingabe vom 28.3.2011 ersuchten 27 Mieter den Vorstand der Genossenschaft um die Herabsetzung der Kappungsgrenze auf 5,30 Euro/m² oder den Erlass der Umlage für die Dämmung der Fassade von 1,00 Euro/m². Das wurde vom Vorstand der Genossenschaft abgelehnt, ebenso eine Härtefallregelung. Der Vorstand drängt sozial schwache Mieter, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Das wird von den Betroffenen, die zum Teil älter als 75 Jahre sind, als Nötigung empfunden, ihre vertraute Wohnung zu verlassen.

 

 
 

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