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Drucksache - VI-1323
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1323
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1323:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, an welchen Kreuzungen der Hauptverkehrsstraßen und Radrouten durch eine Verbreiterung des für den Radverkehr reservierten Bereiches an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen auf Straßenbreite (unterräumlicher Rückverlagerung der Aufstelllinie für den motorisierten Verkehr) eine Verbesserung der Sicherheitssituation des Verkehrs zu erreichen ist“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlagen im Land Berlin obliegt, gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB B).
Die VLB führt zum Sacherhalt wie folgt aus:
„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an geeigneten Knotenzufahrten aufgeweitete Radaufstellstreifen nach RP (Regelplan) 350 und RP 351 VLB anzuordnen. In den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“, Ausgabe 2010, wird hierzu ausgeführt, dass diese vorrangig in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten in Frage kommen, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen auch nutzen kann. Darüber hinaus sollten aufgeweitete Radaufstellstreifen nach Möglichkeit mit Schutzstreifen oder Radfahrstreifen in der Knotenpunktzufahrt kombiniert werden, damit der Radverkehr an stehenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren kann.
Eine umfassende Untersuchung, ob im Bezirk Pankow geeignete Knotenpunkte vorhanden sind, kann seitens der Verkehrslenkung Berlin bedauerlicherweise nicht erfolgen. Sofern Sie uns konkrete Örtlichkeiten benennen, an denen die grundsätzlichen Voraussetzungen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radweg vorhanden bzw. geplant) vorliegen, käme eine Einzelfallprüfung in Betracht.“
Der Bezirk wird, aufgrund der Stellungnahme der VLB, im Fahr-Rat Pankow und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit Vorschläge für in Frage kommende Knotenpunkte erarbeiten und sowohl Vorschläge für Verbesserungen an Knotenpunkten als auch bei der künftigen Planung von Radverkehrsanlagen aufgeweitete Radfahraufstellstreifen durch die VLB im Einzelfall prüfen lassen.
Wir bitten, damit das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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