Drucksache - VI-1323  

 
 
Betreff: Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
07.06.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, an welchen Knotenpunkten durch eine Verbreiterung des für den Radverkehr reservierten Bereiches an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen auf Straßenbreite (unter räumlicher Rückverlegun

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Dem zunehmenden Fahrradverkehr besonders in der Innenstadt wird die Gestaltung der Straßen und Kreuzungen nicht mehr gerecht

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1323

 

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1323:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, an welchen Kreuzungen der Hauptverkehrsstraßen und Radrouten durch eine Verbreiterung des für den Radverkehr reservierten Bereiches an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen auf Straßenbreite (unterräumlicher Rückverlagerung der Aufstelllinie für den motorisierten Verkehr) eine Verbesserung der Sicherheitssituation des Verkehrs zu erreichen ist“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlagen im Land Berlin obliegt, gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB B). 

 

Die VLB führt zum Sacherhalt wie folgt aus:

 

„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an geeigneten Knotenzufahrten aufgeweitete Radaufstellstreifen nach RP (Regelplan) 350 und RP 351 VLB anzuordnen. In den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“, Ausgabe 2010, wird hierzu ausgeführt, dass diese vorrangig in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten in Frage kommen, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen auch nutzen kann. Darüber hinaus sollten aufgeweitete Radaufstellstreifen nach Möglichkeit mit Schutzstreifen oder Radfahrstreifen in der Knotenpunktzufahrt kombiniert werden, damit der Radverkehr an stehenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren kann.

 

Eine umfassende Untersuchung, ob im Bezirk Pankow geeignete Knotenpunkte vorhanden sind, kann seitens der Verkehrslenkung Berlin bedauerlicherweise nicht erfolgen. Sofern Sie uns konkrete Örtlichkeiten benennen, an denen die grundsätzlichen Voraussetzungen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radweg vorhanden bzw. geplant) vorliegen, käme eine Einzelfallprüfung in Betracht.“

 

 

Der Bezirk wird, aufgrund der Stellungnahme der VLB, im Fahr-Rat Pankow und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit Vorschläge für in Frage kommende Knotenpunkte erarbeiten und sowohl Vorschläge für Verbesserungen an Knotenpunkten als auch bei der künftigen Planung von Radverkehrsanlagen aufgeweitete Radfahraufstellstreifen durch die VLB im Einzelfall prüfen lassen.

 

Wir bitten, damit das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                            Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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