Drucksache - VI-1300  

 
 
Betreff: Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
12.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungs-Antrag CDU
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12

Drucksachen

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Durch die aktuellen Baumaßnahmen der BVG bedingt, ist in weiten Bereichen eine Querung der Schönhauser Allee unmöglich

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       .2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1300

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Verbesserung der Querungssituation in der Schönhauser Allee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 42.Tagung der BVV am 11.05.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1300:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit der BVG in Verbindung zu setzen, um auch während der Baumaßnahmen unter dem Viadukt der U2 zumindest an einigen prädestinierten Stellen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen.

Auf diese Querungsmöglichkeiten soll durch entsprechende Beschilderung an den Bauzäunen hingewiesen werden“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Baumaßnahmen der BVG am Hochbahnviadukt der Schönhauser Allee sind seit längerer Zeit abgeschlossen. Die bisherigen Querungsbeziehungen für Fußgänger unter dem Hochbahnviadukt sind sämtlich wieder hergestellt. Die im Antrag aufgezeigte Problematik ist somit überholt.

 

Eine Beantwortung der Drucksache durch die, für die Verkehrsführung während der Bauzeit zuständige, Verkehrslenkung Berlin kann aufgrund des zwischenzeitlich verstrichenen Zeitraums nicht mehr in Aussicht gestellt werden.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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