Drucksache - VI-1264  

 
 
Betreff: Bolzplatz Pasewalker Straße erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Kinder- und Jugendhilfeausschuss, 40. BVV am 02.03.11
Änderungsantrag Fraktion der CDU, 40. BVV am 02.03.11
Änderungsantrag Linksfraktion und Fraktion der SPD, 40. BVV am 02.03.11
VzK § 13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der GESOBAU mit Nachdruck dafür einzusetzen, das Grundstück in der Pasewalker Str

 

 

 

 

Siehe Anlage

Der Bolzplatz an der Pasewalker Str

 

Bezirksamt Pankow von Berlin              16.08.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VI-1264

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bolzplatz Pasewalker Straße erhalten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 02.03.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1264/2011

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich gegenüber der Gesobau bzw. dem neuen Eigentümer mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Nutzung des Bolzplatzes auf dem Grundstück Pasewalker Straße 16/17 durch Pankejugend e. V. in Kooperation mit Outreach solange ermöglicht wird, bis ein Ersatzstandort gefunden ist, der auch nach fachlichen Gesichtspunkten der Straßensozialarbeit zur Weiterführung des Projektes im Sozialraum geeignet ist. Die kurzfristige Kündigung ist zurückzunehmen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich bereits im Vorfeld der Beschlussfassung der BVV und weiterhin nach Beschlussfassung der BVV in Gesprächen mit den Trägern und der GESOBAU AG sowie zwischen den zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes nachdrücklich für einen Erhalt der auf dem Bolzplatz gegebenen Möglichkeiten für Jugend- und Jugendsozialarbeit eingesetzt. Es ist nicht gelungen, den ehemaligen Bolzplatz in der Pasewalker Straße zumindest als Übergangsstandort zu sichern.

 

·         Der neue Grundstückseigentümer hat sich trotz schriftlicher Anfrage (Schreiben vom 15.04.2011 an den Eigentümer) und fernmündlicher Kontaktaufnahme weder bei dem Projektträger gGSKA mbH (Outreach), noch beim Jugendamt zum bezirklichen Anliegen geäußert. Der Eigentümer hat inzwischen vom Träger die Räumung verlangt.

 

·         Der ehemalige Bolzplatz in der Pasewalker Straße ist inzwischen beräumt. Die darauf befindlichen Container sind auf einer Fläche des Sportamts in der Rennbahnstraße zwischengelagert worden.

·         Die zugesagte Unterstützung der GESOBAU, durch die Bereitstellung einer freien Mietwohnung, als Büro bzw. Anlaufstelle im Vesaliuskiez, konnte bisher nicht realisiert werden, da laut Rücksprache mit der GESOBAU, alle Wohnungen derzeit vermietet sind.

 

·         Das Bezirksamt prüft, ob auf dem Grundstück des zukünftigen Sekundarschulstandortes in der Rolandstraße (z. Zt. in baulicher Realisierung), ein Standort für ein Projekt der hinausreichenden Jugendarbeit in Nachfolge des Bolzplatzes eingerichtet werden kann. Das Jugendamt und der Projektträger halten den Standort für geeignet und sehen Bedarf im Einzugsgebiet.

 

·         In die Prüfung einbezogen wurde die Schulleitung der Sekundarschule. In einem nächsten Schritt wird nach den Sommerferien 2011 und nach Neukonstituierung der schulischen Gremien die Schulkonferenz beteiligt. Bei positivem Votum können die Planungen für den Bolzplatz beginnen.

 

·         Der Auftrag aus der BVV konnte aus den dargestellten Gründen nicht realisiert werden. Über die Einrichtung des neuen Standortes wird das Jugendamt  weiterhin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss berichten.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Derzeit nicht bezifferbar.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage - Negative Auswirkungen im Bereich des Freizeit- und des Bildungsangebotes wären nur dann zu verzeichnen, wenn das momentan existierende Angebot ersatzlos wegfallen würde!

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Junge Menschen ohne oder mit mangelndem Schulabschluss benötigen Unterstützung bei der Realisierung sozialer Perspektiven. Eine Fortführung des Projektes Bolzplatz dient diesem Ziel.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 


 

Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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