Drucksache - VI-1202  

 
 
Betreff: Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
15.02.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 38 BVV am 1.12.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, 40. BVV am 02.03.11
VzK§13 SB, BA

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee die vorhandenen Be

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Das Halten auf der Fahrbahn zum Zwecke des Be- und Endladens auf der Prenzlauer Allee führt momentan dazu, dass die Straße in

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-1202

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 40. Tagung der BVV am 02.03.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-1202:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee die vorhandenen Behinderungen durch Liefer- und Ladetätig­keiten auf der Fahrbahn deutlich reduzieren kann.

 

Hierbei soll die abschnittsweise und auf Geschäftszeiten beschränkte Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in der Prenzlauer Allee, stadtauswärts zwischen Metzer Straße und Danziger Straße, sowie stadteinwärts zwischen S-Bahnhof Prenzlauer Allee und Metzer Straße, geprüft werden.

 

Inhalt der Prüfung soll auch die Auswirkung auf die Parkraumbewirtschaftung sein.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

In den benannten Teilabschnitten der Prenzlauer Allee besteht aktuell eine zeitlich un­befristete Be- und Entlademöglichkeit am Fahrbahnrand durch Verkehrsbeschilderung Haltverbot (Zeichen 283 der Straßenverkehrs-Ordnung -StVO-) mit dem Zusatzzeichen „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“.

 

Diese Verkehrsbeschilderung ermöglicht das zweckfreie Halten auf der Fahrbahn bis zu drei Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Weiterhin sind Neben­verrichtungen zulässig. Das sind solche Tätigkeiten, die wegen der notwendigen Zuge­hörigkeit zum Be- und Entladen als Bestandteil des Haltens erscheinen, z. B. Bezahlen und Kontrolle der gelieferten Ware oder das Abschließen von Bestellungen. Nebenver­richtungen dürfen einen zeitlichen Rahmen von 20 Minuten nicht überschreiten.

 

Für den ruhenden Verkehr in den bezeichneten Abschnitten der Prenzlauer Allee ste­hen bauliche Parkbuchten (Seitenstreifen) zur Verfügung, welche sämtlich in die vor­handene Parkraumbewirtschaftung integriert sind.

 

Diese Verkehrsorganisation bietet Geschäftskunden Parkmöglichkeiten in der unmittel­baren Nähe des jeweiligen Geschäftes und ermöglicht den Geschäftsinhabern ein un­eingeschränktes Durchführen von Ladetätigkeiten am Fahrbahnrand.

 

Für den fließenden Verkehr steht pro Verkehrsrichtung in der Prenzlauer Allee somit regelmäßig mindestens ein Fahrstreifen zur Verfügung. Im Bereich der Stau- und Ab­flussräume vorhandener Ampelanlagen besteht am Fahrbahnrand der Prenzlauer Allee jeweils Haltverbot durch Zeichen 283 StVO, so dass übermäßige Rückstauerscheinun-gen vermieden werden. In diesen Bereichen werden Ladetätigkeiten von den Ge­schäftsinhabern in den abzweigenden Nebenstraßen des untergeordneten Netzes zu Lasten des dortigen ruhenden Verkehrs durchgeführt.

 

Insbesondere durch das Freihalten von Stau- und Abflussräumen vom Lieferverkehr ist in der Prenzlauer Allee stets ein sicherer, flüssiger und geordneter Verkehrsablauf zu beobachten. Die im Einvernehmen, zwischen der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Verkehrslenkung Berlin und dem Bezirk, angeordneten straßenverkehrs­behördlichen Maßnahmen haben sich in vollem Umfang bewährt. Änderungsbedarf gibt es aus Sicht der Verkehrslenkung Berlin aktuell nicht.

 

Das Hauptargument der Straßenverkehrsbehörde gegen die Anordnung von Lade- und Lieferzonen in den Seitenbereichen (Parkbuchten) ist allerdings, dass die vorhandenen baulichen Park­buchten in der Prenzlauer Allee größtenteils nicht ausreichend bemessen sind, um ein Befahren mit mittleren und größeren Lieferfahrzeugen bzw. ein verkehrssicheres Ein- und Ausfahren in den Fließverkehr zu gewährleisten, da die Parkbuchten größtenteils quer zur Fahrbahn angeordnet sind. 

 

Würden die vorhandenen Parkbuchten als Ladezonen ausgewiesen werden, hätte dies darüber hinaus negative Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für die dortigen Geschäftskunden und somit in der weiteren Folge auf die Wirtschaftlichkeit der ansässigen Geschäftsbetriebe.

 

Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                        Jens-Holger Kirchner

stellvertretende Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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